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Höhere Gebühren Swisscom: Wer im Shop bezahlt, muss noch mehr drauflegen

Die Telekomanbieterin erhöht ihre Gebühren erneut: von 3.90 Franken auf 6.90 Franken pro Rechnung. Das sorgt für Kritik.

Bis im Juni letzten Jahres war das Bezahlen in den Swisscom-Shops noch gebührenfrei. Seitdem legt man zusätzlich 3.90 Franken darauf. Mit der Gebühr sollen die betreffenden Kundinnen und Kunden in erster Linie dazu bewegt werden, die Rechnungen online oder per Lastschriftverfahren zu zahlen. Das Personal in den Shops soll auf diese Weise entlastet werden und mehr Zeit für die Beratungstätigkeit erhalten, so der Plan der Swisscom. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat darüber berichtet .

Pro Monat werden 50'000 Rechnungen im Laden bezahlt

Doch die Rechnung ist nicht aufgegangen: Immer noch werden rund 50'000 Rechnungen pro Monat in den Shops bezahlt, sagt Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher.

Der Aufwand für unser Personal bleibt unverhältnismässig hoch.
Autor: Sabrina Hubacher Swisscom-Sprecherin

Interessant: Der grösste Teil, rund 85 Prozent jener Kundinnen und Kunden, ist laut Hubacher jünger als 65. Es sind also bei Weitem nicht nur ältere Menschen, die ihre Rechnung lieber persönlich vor Ort begleichen wollen. «Und der Aufwand für unser Personal bleibt unverhältnismässig hoch.»

Deshalb habe man beschlossen, die Gebühr auf 6.90 Franken pro Rechnung zu erhöhen. Längerfristig soll diese Dienstleistung ganz eingestellt werden.

«Das ist überrissen»

Das stösst auf Kritik. So meldet sich beispielsweise ein 80-jähriger, langjähriger Swisscom-Kunde aus Zürich bei «Espresso». Er zahle nichts via Internet, das sei ihm zu riskant. Zahlen im Shop, das sei für ihn sicher und er schätze auch den persönlichen Kontakt mit dem Personal.

Die Gebührenerhöhung findet er «komplett daneben». Das sei «überrissen», und ein Grossbetrieb wie die Swisscom habe das doch nicht nötig.

Gerade von einem Bundesunternehmen wie der Swisscom müsste man doch erwarten, dass die Rechnungen auf verschiedenen Wegen kostenlos bezahlt werden können.
Autor: Sara Stalder Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz

Kritik für ihre Gebührenpolitik erntet die Swisscom auch von Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz: «Gerade von einem Bundesunternehmen wie der Swisscom müsste man doch erwarten, dass die Rechnungen auf verschiedenen Wegen kostenlos bezahlt werden können.»

Swisscom verweist auf E-Bill und Co.

Die Swisscom sieht das anders: Es gebe unterdessen viele einfache, sichere und kostenlose Alternativen, wie die Zahlungen automatisch via E-Bill oder Lastschriftverfahren (LSV) zu tätigen. Oder als Einmalzahlung mit Kreditkarte oder Twint.

Vorerst keine Erhöhung bei Sunrise und Salt

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Auch bei den anderen beiden grossen Telekomanbietern legt man drauf, wenn man seine Rechnungen in deren Shops bezahlt: 7.50 Franken pro Rechnung bei Sunrise und 5.95 Franken bei Salt. Eine Erhöhung sei zurzeit nicht geplant, teilen beide auf Anfrage mit. Fürs Bezahlen am Postschalter verrechnet Salt weiterhin 4.45 Franken pro Rechnung, Sunrise 3.90 Franken.

Kundinnen und Kunden, welche die Zahlungen lieber persönlich vor Ort tätigen, empfiehlt die Swisscom, sich die Rechnung per Mail schicken zu lassen und dann am Postschalter zu zahlen. Dafür berechnet die Telekomfirma aber wieder eine Gebühr: pauschal 3.90 Franken pro Rechnung. Der Betrag ist jeweils auf der folgenden Rechnung aufgeführt.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Das verrechne man, weil die Postschalter-Zahlungen einen zusätzlichen Aufwand mit sich bringen würden. Dieser Prozess lasse sich nicht automatisieren, so die Mediensprecherin.

Konsumentenschützerin Sara Stalder bleibt kritisch, denn es bleibe auch in Zukunft so: Apps und E-Banking seien nicht für alle eine gute Lösung, so Stalder. Und das Lastschriftverfahren habe einen grossen Nachteil: Man könne die Rechnung vor dem Bezahlen nicht kontrollieren.

Die Swisscom dazu: Der Betrag werde beim LSV wohl am Fälligkeitsdatum automatisch dem Post- oder Bankkonto belastet. Kundinnen und Kunden könnten aber innert 30 Tagen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Wenn es eine Position zu beanstanden gebe, könne man die Hotline kontaktieren. Und: Die Rechnungen könnten immer vorher eingesehen werden, man erhalte sie beispielsweise per Mail.

Espresso, 10.01.24, 08:13 Uhr

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