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Höhere Miete anfechten Verwaltungen schüchtern Mieter mit Kündigungsdrohungen ein

Während eines laufenden Verfahrens gilt der bisherige Mietzins. Gewisse Vermieter foutieren sich um diese Regel.

Um bis zu 100 Franken erhöht eine Liegenschaftenverwaltung die Monatsmiete in einem Zürcher Mehrfamilienhaus. Ein Mieter ficht die Mietzinserhöhung an. Laut Gesetz gilt während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens der bestehende Mietvertrag unverändert weiter. Jener Mieter bezahlt also weiterhin den bisherigen Mietzins.

Mieter: «Irritiert und verunsichert»

Prompt fordert ihn die Verwaltung per eingeschriebenem Brief auf, den neuen, höheren Mietzins zu bezahlen. Falls er das nicht tue, müsse er mit der Kündigung rechnen. «Wir waren natürlich sehr irritiert und nicht mehr sicher, ob wir richtig gehandelt haben», erzählt der Mieter im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Prüfen Sie die Mietzinserhöhung

Solche Fälle hätten sich in letzter Zeit gehäuft, sagt Nicole Schweizer, Rechtsberaterin beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Und nicht selten seien die Empfänger solcher Drohbriefe verunsichert und verängstigt und würden dann vorbehaltlos den höheren Mietzins bezahlen, so Schweizer.

Tipp: Umgehend bei der Verwaltung melden

Doch die Mieterinnen und Mieter haben in solchen Fällen das Recht auf ihrer Seite: «Wir empfehlen, dass man sich umgehend bei der Vermieterschaft oder der Verwaltung meldet und sie auf den Fehler hinweist», sagt die Rechtsexpertin des Mieterverbandes. Zudem sollte man es sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Zahlungsaufforderung und die Kündigungsandrohung zurückgezogen würden, rät Schweizer.

Auch lohne sich eine schriftliche Bestätigung, dass auch allfällige verwaltungsinterne Einträge über die Zahlungsmoral der Betroffenen unter diesen Umständen gelöscht würden. Denn solche Einträge könnten bei einer künftigen Wohnungssuche zum Stolperstein werden, wenn man den aktuellen Vermieter als Referenz angeben müsse.

Im vorliegenden Fall aus Zürich hat es nach einigen Anläufen funktioniert, und jene Verwaltung hat die Forderung und Drohung zurückgezogen. Es hiess, man habe es versäumt, einen Hinweis auf das laufende Schlichtungsverfahren im System zu hinterlegen. Wann die Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist noch offen.

Die eine oder andere Seite muss die Differenz begleichen

Mieterinnen und Mieter müssen aber grundsätzlich auch damit rechnen, dass die Mietzinserhöhung am Ende als rechtens eingestuft wird. In einem solchen Fall muss man die Differenz nachzahlen – unter Umständen ein happiger Betrag. Falls man dies vermeiden wolle, könne man auch die höhere Monatsmiete bezahlen, so die Rechtsexpertin. Dann lohne sich aber unbedingt ein schriftlicher Vermerk, dass man den allenfalls zu viel bezahlten Betrag vom Vermieter auch zurückbekomme.

Espresso, 17.11.23, 8:10 Uhr

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