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Neue EU-Verordnung erlaubt Grillen-Pulver in Lebensmitteln
Aus Espresso vom 08.02.2023. Bild: Imago / Imagebroker
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Insekten-Mehl in Lebensmitteln Grillen-Pulver in Guetzli, Teigwaren oder Schoggistengeli erlaubt

Seit kurzem dürfen Läden in der Schweiz Produkte mit einem Anteil an Grillenmehl verkaufen – korrekt deklariert.

Eine neue EU-Verordnung erlaubt seit kurzem das Beifügen von Grillen-Pulver in gewissen Lebensmitteln. Wer bei den Inhaltsstoffen folgende Angabe liest: «Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)», der isst Grillenmehl.

Grillenmehl in Getreideriegel, Schoggistengeli, Suppe oder Pasta

Das proteinreiche Pulver kann zum Beispiel in Backwaren, Teigwaren, Guetzli, Suppen oder Schoggi vorkommen. Konsumentinnen und Konsumenten könnten sich über den neuen Inhaltsstoff auf der Verpackung informieren, sagt Sarah Camenisch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):

Es gibt eine Deklarationspflicht. Was allerdings nicht angegeben werden muss, ist die Menge.
Autor: Sarah Camenisch BLV

«Es gibt eine Deklarationspflicht. Was allerdings nicht angegeben werden muss, ist die Menge.»

In der Verordnung ist aber vorgeschrieben, dass in Lebensmitteln maximal fünf Prozent Grillen-Pulver enthalten sein dürfen. Ob und wie viele Produkte in der Schweiz bereits mit Grillen-Pulver angereichert sind, weiss das BLV nicht.

Achtung Allergiker!

Pflicht ist auf der Verpackung auch der Hinweis für Allergikerinnen und Allergiker. Denn laut aha!Allergiezentrum Schweiz sind Personen bei Insekten-Mehl gefährdet, welche auch gegen Krebs- und Weichtiere sowie Hausstaubmilben allergisch sind.

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In den Informationen des Bundes zur neuen Verordnung wird ausserdem darauf hingewiesen, dass «Insekten als Lebensmittel tierischer Herkunft» gelten. Ein Produkt dürfe demnach weder als vegan, noch als vegetarisch bezeichnet werden.

Insekten-Food ist wenig beliebt

Insektenburger oder Grillensnack: Was in anderen Ländern alltäglich ist, ist bei uns für viele noch immer mit einem Ekelgefühl verbunden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV erlaubt seit 2017 Insekten-Food. Zugelassen sind Mehlwürmer, Wanderheuschrecken und Grillen.

Insekten enthalten jede Menge Protein und punkten im Vergleich zur Fleischproduktion mit einer besseren CO₂-Bilanz. Die beiden grössten Detailhändler hatten Insekten-Produkte ins Sortiment genommen, der reissende Absatz blieb jedoch aus. Unterdessen hat Migros Insektenfood wieder aus den Gestellen verbannt, Coop hält an den Nischenprodukten fest.

Espresso, 08.02.23, 08:13 Uhr

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