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Jugendliche und Verträge Ist ein Abo-Abschluss ohne die Einwilligung der Eltern erlaubt?

Ein 15-Jähriger schliesst ein Jahresabo für eine App ab. Darf er das ohne die Zustimmung der Eltern?

Darum geht es: Ein 15-Jähriger lädt eine kostenlose Diät-App herunter. Nach ein paar Tagen merkt er, dass sie ihm nichts bringt und löscht sie deshalb wieder. Erst als er eine Rechnung von 99 Franken erhält, realisiert er, dass er offenbar ein Jahresabo für die App abgeschlossen hat. Weil die App erst ab 18 ist, hat er ein falsches Alter angegeben, erzählt er den Eltern. Diese melden sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie möchten wissen, was bei der Altersangabe und bei Abo Abschlüssen rechtlich gilt.

 Gibt es eine Ausweispflicht bei Onlinekäufen? Die zuständigen Bundesämter sagen, in der Schweiz gäbe es keine allgemeine Ausweispflicht. Beim Alkohol- und Tabakkauf müsse der Onlineshop jedoch eine Altersprüfung vornehmen.

Deshalb war die App nicht gratis: Der Jugendliche hat beim Runterladen der App den Teilnahmebedingungen einer Challenge zugestimmt: Wenn er während zwei Wochen jeden Tag zwei seiner Mahlzeiten in die App einträgt, kann er diese ein Jahr lang gratis nutzen. Da er die App löscht und deshalb auch keine Mahlzeiten einträgt, ist die App nicht gratis, sondern kostet 99 Franken.

Dürfen Minderjährige Abos abschliessen? Der Junge hat bei der Altersangabe gelogen, trotzdem ist er minderjährig. «Ohne die Zustimmung der Eltern, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Kaufvertrag abschliessen», sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Ausnahmen sind Käufe in der Höhe des Taschengeldes oder des Lehrlingslohns. Dies gelte auch für Abos. Der 15-Jährige müsste das Abo bezahlen, da er sich die 99 Franken mit seinem Lehrlingslohn leisten könnte. Die App-Firma verzichtet jedoch darauf, als «Espresso» sich einschaltet.

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Wenn Eltern dem Kaufvertrag nicht zustimmen: In diesem Fall müssten sie dies dem Verkäufer mitteilen und erklären, dass sie dem Kauf nicht zugestimmt haben und der Käufer oder die Käuferin noch minderjährig ist, so die Rechtsexpertin. «Wenn der Jugendliche zum Beispiel ein Handy gekauft hat, muss er dies wieder zurückgeben. Die Eltern müssen es nicht bezahlen». Wichtig zu wissen: Kredite oder Abzahlungsverträge für Minderjährige sind gesetzlich verboten.

Nicht nur kostenpflichtig Apps können teuer sein, auch In-App-Käufe oder In-Game-Käufe

Espresso, 11.09.25, 8:10 Uhr

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