Darum geht es: Ein Kunde bestellt beim Onlineshop Zooplus.ch Katzenfutter. Er wählt Kauf auf Rechnung. Allerdings stört ihn etwas: Auf der Rechnung des Shops sind lediglich eine IBAN-Nummer und ein paar weitere Angaben für die Zahlung aufgeführt. «Ein QR-Einzahlungsschein ist nicht dabei», sagt der Mann zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Ein QR-Einzahlungsschein ist auch deutlich kundenfreundlicher.
Deshalb meldet sich der Kunde bei SRF: Ihn nimmt wunder, was rechtlich gilt in der Schweiz. Er sei davon ausgegangen, dass ein QR-Einzahlungsschein Pflicht sei. Insbesondere für einen Shop mit zigtausend Kundinnen und Kunden in der Schweiz. Und davon abgesehen: «Ein QR-Einzahlungsschein ist auch deutlich kundenfreundlicher.» Ohne einen solchen Einzahlungsschein ist es etwa auch nicht möglich, die Rechnung auf der Poststelle zu bezahlen. Die einzige Möglichkeit bleibt dann, die lange IBAN-Nummer im E-Banking einzutippen.
Das Schweizer Recht schreibt keinen Einzahlungsschein mit QR-Code vor.
Das gilt rechtlich: Auf einen QR-Einzahlungsschein bestehen, kann der Kunde nicht. «Das Schweizer Recht schreibt keinen Einzahlungsschein mit QR-Code vor», heisst es dazu beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dennoch gibt es bestimmte Regeln: So muss ein Shop den Käuferinnen und Käufern jene Angaben liefern, die notwendig sind, um die Zahlung zu tätigen. Eine IBAN-Nummer beispielsweise. Gewisse weitere Bestimmungen ergeben sich aus dem Mehrwertsteuergesetz, sofern es sich um einen mehrwertsteuerpflichtigen Anbieter handelt.
Das sagt Zooplus: Es scheint, als hätten sich noch weitere Kundinnen und Kunden über die Rechnungen von Zooplus genervt. Denn auf Anfrage heisst es vom Unternehmen, dass künftig Rechnungen mit QR-Code verschickt würden. Man führe diese Lösung schon seit November 2025 schrittweise ein. Da es sich um eine grössere Umstellung handle, lege Zooplus «grossen Wert darauf, den Prozess so sorgfältig und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten».