Eine Seniorin aus der Zentralschweiz ist empört: Sie hat vor zwei Jahren im Möbelhaus Mömax eine Matratze zum Aktionspreis von 550 Franken (Originalpreis: 800 Franken) gekauft. Nach nur eineinhalb Jahren schläft die «Espresso»-Hörerin zusehends schlechter.
In der Mitte der Matratze hat sich eine Vertiefung gebildet. Da die Garantiefrist noch läuft, macht sich die Frau keine grossen Gedanken, sondern meldet sich bei Mömax. Sie erkundigt sich zunächst im Geschäft und schickt dann per Mail Fotos der Mulde an die Verantwortlichen.
Mömax spricht von Abnutzung
Nach einigem Hin und Her dann die Enttäuschung: Das Möbelhaus gewährt der Hörerin keine Gewährleistung (Garantie). Als Grund gibt Mömax an, es handle sich gemäss Rücksprache mit dem Lieferanten um eine normale Abnutzung.
«Die Materialien der Matratze passen sich dem Körper an. An bestimmten Stellen können leichte Körpermulden entstehen, bei den gesendeten Bildern liegt diese jedoch im Toleranzbereich.» Ausserdem kenne man die Rahmenbedingungen der Nutzung nicht. Erst als sich «Espresso» bei Mömax meldet, zeigt sich Mömax kulant.
Die Seniorin, die übrigens gerade mal 64 Kilo wiegt, kann es trotzdem kaum glauben, dass ihre Matratze nach so kurzer Zeit bereits am Ende der Lebensdauer sein soll: «Ich kaufe doch nicht alle zwei Jahre eine neue Matratze!»
Schweizer Konsumenten stehen schlecht da
Ähnlich sieht das auch das Prüfinstitut TÜV Rheinland, das schon mehrere Tests für die Konsumredaktion von SRF durchgeführt hat. Zum konkreten Fall könne man sich nicht äussern, dazu müsste die Matratze getestet werden. Aber man sei schon der Meinung, dass nach knapp zwei Jahren Nutzung eine Muldenbildung wie in unserem Fall nicht der «allgemeinen Erwartungshaltung» entspreche.
Man ist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Dabei ist klar, dass hier die Konsumentinnen und Konsumenten keine Schuld trifft
Konsumentenschützerin Sara Stalder spricht von einem typischen Fall des lückenhaften Schweizer Gewährleistungsrechts: «Man ist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Dabei ist klar, dass hier die Konsumentinnen und Konsumenten keine Schuld trifft», so die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Entsprechend sei es richtig, dass das Gewährleistungsrecht in der Schweiz endlich verbessert werde, so Stalder in Bezug auf die kürzlich vom Bundesrat angekündigten Anpassungen.