Darum geht es: Auf vielen Lebensmitteln – insbesondere auf Konserven, Fertigsaucen, Currypasten usw. – steht der Hinweis, man müsse sie «nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren und rasch konsumieren». Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» möchte wissen, was damit gemeint ist: Sind das zwei Tage, eine Woche oder zwei Wochen?
Das sagt das Lebensmittelrecht: Zwingend angegeben werden muss bei allen Lebensmitteln ein Mindesthaltbarkeits- respektive ein Verbrauchsdatum. Zudem heisst es in der entsprechenden Verordnung: «Um eine angemessene Aufbewahrung oder Verwendung der Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung zu ermöglichen, müssen gegebenenfalls die Aufbewahrungsbedingungen oder der Verzehrzeitraum angegeben werden.» Das macht insbesondere bei schnell verderblichen Lebensmitteln Sinn, die innerhalb von ein bis zwei Tagen nach dem Öffnen verbraucht werden müssen. Bei lang haltbaren Lebensmitteln dagegen ist ein solcher Hinweis nicht obligatorisch, sondern dient lediglich «der zusätzlichen Orientierung der Konsumentinnen und Konsumenten», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage.
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten bei verderblichen Lebensmitteln vergewissern, ob diese noch geniessbar sind, etwa durch Riechen, Schmecken und Anschauen.
Das sagen die Hersteller: Detailhändler wie Migros und Coop haben sich gegenüber SRF auch schon zur Frage geäussert, was denn mit «rasch» gemeint sei. Von Coop hiess es damals, man solle anhand des «sensorischen Eindrucks» entscheiden, ob ein Produkt noch geniessbar ist. Migros teilte mit, Konsumentinnen und Konsumenten müssten sich auf ihre «Sinne» und ihre «Erfahrung» verlassen.
Was heisst das für den Alltag? Das Wörtchen «rasch» kann also Vieles bedeuten. Es dürften in der Regel jedoch eher mehrere Wochen statt nur ein paar Tage gemeint sein. Letztlich ist Eigenverantwortung gefragt. Das BLV empfiehlt bei verderblichen Lebensmitteln ganz grundsätzlich, sich durch Riechen, Schmecken und Anschauen zu vergewissern, ob sie noch geniessbar sind.