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Occasions-Frust Familie zahlt 11'000 Franken für ein wertloses Pannenfahrzeug

Auf den ersten Blick scheint alles tipptopp, doch dann entpuppt sich der Gebrauchtwagen als «Schrott». Wer ist schuld?

Eine junge Familie aus dem Kanton Bern braucht ein geräumigeres Auto. Da das Familienbudget knapp ist, sucht der Vater online nach einem Occasionsfahrzeug. Eine Berner Garage bietet für 11'000 Franken einen blauen Ford Galaxy an. Jahrgang 2016, 130'000 gefahrene Kilometer. Eine Probefahrt verläuft ohne Probleme. Der Vater will aber auf Nummer sicher gehen und macht einen Occasionstest beim TCS. Dieser deckt ein paar kleinere Mängel auf, wie etwa leichten Ölverlust, aber keine grösseren Schaden.

Die Familie unterschreibt den Kaufvertrag. Mit dabei auch eine Reparaturkostenversicherung, um spätere Reparaturkosten zumindest teilweise abzudecken. Im Kleingedruckten ist auch zu lesen, der Wagen werde ohne Garantie verkauft und: «Minderung und Wandelung ausgeschlossen.» Eine in der Branche übliche Klausel. Sie bedeutet: Der Händler schliesst die Haftung aus, nimmt das Auto nicht mehr zurück und gewährt auch keinen Preisnachlass.

Nach nur 300 Kilometern geht nichts mehr

Der Ford rollt nicht lange rund: Nach gerade einmal 300 Kilometern sei er stehengeblieben, erzählt der Vater im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Der TCS-Mitarbeiter sei von einem grösseren Motorschaden ausgegangen und habe ihm geraten, das Auto dem Verkäufer zurückzubringen. Doch dieser blockt ab: «Er hat mir gesagt, er wolle nichts mehr mit diesem Auto zu tun haben.» Es sei besser, wenn er eine andere Garage aufsuche – für den Fall, dass es Streit geben könnte. Der Verkäufer habe ihn auch auf die Reparaturkostenversicherung verwiesen.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Eine lokale Garage in der Nähe des Wohnorts der Familie schaut sich den Motor mit einem Endoskop genau an. Es stellt sich heraus: Er ist ziemlich im Eimer. Zylinder sind beschädigt, Wasser tritt aus. Ein grosser Schaden, den man aber nicht auf den ersten Blick erkenne, sagt der Chef der Garage und: Dieses Problem sei schon vorhanden gewesen, als die Familie das Auto gekauft habe.

Vorbesitzer hat 1500 Franken bekommen

Der Käufer kontaktiert den Vorbesitzer. Sein Name steht in den Übergabedokumenten. Der Mann aus Basel fällt aus allen Wolken, als er erfährt, dass die Berner Familie rund 11'000 Franken für dieses Auto hingeblättert hat. Er habe von einer Garage im Baselbiet gerade noch 500 Franken dafür erhalten, plus 1000 Franken für die Reifen. Der Vorbesitzer erklärt gegenüber SRF, er habe nur noch Ärger gehabt mit dem Auto, weil es häufig nicht angesprungen sei.

«Espresso» hakt nach und erfährt: Die Baselbieter Garage hat den Wagen über eine Branchenplattform online versteigert. Startpreis: 0 Franken – mit dem Zusatz «Fahrzeug ab Platz». Ohne Werkstatttest. Das erstaunliche Höchstgebot kommt von der Berner Garage: 5700 Franken. Diese investiert nach eigenen Angaben nochmals rund 2000 Franken, unter anderem für einen Service. Dann wird der Wagen für rund 11'000 Franken weiterverkauft. Und niemand will die Verantwortung übernehmen für den Occasionsfrust (siehe Textbox).

Man müsste absichtliche Täuschung nachweisen

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Wer letztlich schuld daran ist, dass die Familie beim Occasionskauf derart reingerasselt ist, das bleibt in diesem komplexen Fall diffus. Die beteiligten Garagen sind auf Anfrage von SRF der Meinung, sie hätten alles richtig gemacht. Und tatsächlich müsste man grundsätzlich einem Verkäufer absichtliche Täuschung oder «arglistiges Verschweigen von Mängeln» nachweisen können, um auf dem Rechtsweg etwas zu erreichen, sagt Frédéric Krauskopf, Vertragsrechtsexperte an der Universität Bern. In diesem Fall wohl ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen. Hätte der TCS in seinem Occasionstest den Motorschaden erkennen können oder müssen? Bei der Probefahrt habe es keine Probleme gegeben, schreibt die Medienstelle. Und: «Dieser Test ist immer eine Momentaufnahme und schliesst nicht aus, dass später Schäden auftauchen.»

Fakt bleibt: Die Familie hat viel Geld für ein Pannenfahrzeug bezahlt. Nun dürfte sie aber doch noch Glück im Unglück haben. Die Reparaturkostenversicherung will nämlich die Hälfte der Kosten übernehmen, abzüglich 500 Franken Selbstbehalt. Und die lokale Garage, die den Schaden festgestellt hat, hat eine gute Idee: Ein Lehrlingsprojekt. Die Lehrlinge sollen den Motor zerlegen und die kaputten Teile ersetzen. Dadurch werde das Ganze deutlich kostengünstiger, verspricht der Chef.

Worauf achten beim Occasionskauf?

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Der vorliegende Fall zeigt: Auch bei aller Vorsicht kann man Pech haben beim Kauf eines Occasionsautos. Die Familie aus dem Kanton Bern hat eigentlich alles richtig gemacht. Sie hat sich Zeit gelassen, eine Probefahrt gemacht und den Wagen beim TCS checken lassen. Der TCS empfiehlt unter anderem auch, alle Funktionen des Autos vor dem Kauf genau zu abzuchecken, den Fahrzeugausweis, das Serviceheft und das Abgaswartungsdokument zu prüfen, Unfallreparaturen abzuklären und mit dem Verkäufer eine Garantie zu vereinbaren. Gut zu wissen: Der Zusatz «Frisch ab MFK» im Inserat ist nicht wirklich ein Qualitätsmerkmal. Er bedeutet lediglich, dass ein Auto an einem bestimmten Tag die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt hat.

Radio SRF1, Espresso, 28.05.2026, 8:10 Uhr

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