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«Park and Ride Lyssach» Anzeigen wegen Nötigung: Behörden sperren umstrittenen Parkplatz

Der Ärger-Parkplatz bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Behörden haben ihn beschlagnahmt, um Beweise zu sichern.

Das ist passiert: Der «Park and Ride»-Parkplatz in Lyssach BE ist der wohl umstrittenste Parkplatz der Schweiz. Nun hat ihn die Kantonspolizei Bern gesperrt, wie deren Mediensprecherin Céline Lehmann gegenüber SRF Meldungen und in verschiedenen Medien bestätigt. Grund für die Massnahme seien mehrere Anzeigen aus dem ganzen Kanton. Gegen den Betreiber wird wegen Nötigung, Betrug und Geldwäscherei ermittelt. Und weil der Parkplatz für das laufende Strafverfahren ein wichtiges Beweismittel sei, habe die Staatsanwaltschaft entschieden, das Gelände zu beschlagnahmen, sagt die Sprecherin. Für den Betreiber gilt die Unschuldsvermutung.

Das steckt hinter den Vorwürfen: Die Polizei macht dazu nur Andeutungen. Um Nötigung gehe es «aufgrund der Art und Weise der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Parkplatznutzenden». Bekannt ist, dass der Betreiber die Forderungen nicht selten mit ruppig formulierten Briefen und Drohgebärden eingetrieben und damit zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer vor den Kopf gestossen hat. Bei den SRF-Konsumentenmagazinen «Kassensturz» und «Espresso» trafen bis vor Kurzem immer wieder Meldungen dazu ein.

Das sagen die Behörden zum Vorwurf des Betrugs: Sie sprechen von arglistiger Täuschung, «um einen Vorteil zu erlangen bzw. sich unrechtmässig zu bereichern und den anderen zu schädigen». Hier dürfte es um den Vorwurf vieler Betroffener gehen, der Parkplatz sei eine «Bussenfalle». Also dass der Betreiber bewusst auf eine Barriere am Eingang verzichtet habe, um unaufmerksamen Kunden vorzugaukeln, die Anlage sei kostenlos. Im Boden jedes Parkfeldes steckt ein Sensor. Wer die Verbotstafeln und Parkautomaten nicht bemerkt und umgehend gezahlt hat, wurde gebüsst. Und immer wieder folgten auch überrissene Nachforderungen von über 300 Franken.

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Was ist zu tun, wenn man eine Busse von diesem Parkplatz erhalten hat? Diese Frage können die Behörden zurzeit noch nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft werde dazu zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Gebüsste wehren sich vor Gericht – wo steht das Verfahren? Zwei Männer, die sich gegen einen Strafbefehl gewehrt haben, sind vom zuständigen Bezirksgericht freigesprochen worden. Zudem hat das Gericht das Geschäftsmodell des Betreibers als rechtlich unzulässig eingestuft. Er dürfe ein richterliches Parkverbot nicht dafür benutzen, Parkgebühren einzutreiben. Eines der beiden Urteile ist rechtskräftig. Den anderen Entscheid hat der Betreiber weitergezogen. Der Fall liegt nun am Berner Obergericht.

Wie reagiert der Betreiber? Er antwortet nicht auf die Anfrage von SRF. Bei früheren Gesprächen bzw. Mailverkehr sah er sich immer im Recht.

Espresso, 29.8.2024, 8:10 Uhr

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