Die Regel ist an sich klar: Warensendungen ins Ausland müssen nach internationalen Zollvorgaben zwingend und ausnahmslos elektronisch erfasst und registriert werden. Diese Regelung gilt auch für Briefe mit einem Inhalt. Dies kann aber auch postintern offensichtlich einmal vergessen gehen, wie der Fall eines Postkunden aus Sursee zeigt.
Der Kunde will nach einer Hochzeitsfeier in Deutschland einen USB-Stick mit Bildern vom Fest ins Nachbarland schicken. Er sucht im Internet die Informationen nach den Kosten, frankiert das Couvert und gibt es persönlich am Postschalter ab. Der Angestellte am Schalter habe ihm noch gesagt, er habe das Couvert sogar leicht überfrankiert, erinnert sich der Kunde im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Aber die freudige Überraschung findet den Weg nach Deutschland nicht. Das Couvert landet drei Tage später wieder beim Absender.
Der Kunde wurde zweifellos von uns schlecht beraten.
Der Kunde ist ratlos und meldet sich bei «Espresso». Hier sei offensichtlich ein Fehler passiert, entschuldigt sich Post-Mediensprecherin Nathalie Dérobert: «Der Kunde wurde zweifellos von uns schlecht beraten.» Man habe das Schalterpersonal in jener Filiale entsprechend informiert und für die gültigen Regeln bei Warensendungen ins Ausland sensibilisiert.
Ausnahmslos alle Warensendungen, und seien sie auch noch so klein, müssten seit drei Jahren digital erfasst werden, so die Post-Sprecherin. Bei der Deklaration müssen Daten von Absender und Empfänger, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Warenwert angegeben werden.
Weitere Informationen:
Hilfe am Schalter kostet fünf Franken
Die Kritik des «Espresso»-Hörers, wonach die Hilfestellung für solche Sendungen im Internet «alles andere als einfach zu verstehen» sei, kontert Dérobert mit dem Hinweis, dass man sich auch gegen eine Gebühr von fünf Franken am Schalter helfen lassen könne.
Im zweiten Anlauf hat der USB-Stick seinen Weg nach Deutschland dann doch noch gefunden.