Eine Autofahrerin aus Trogen AR wird im Kanton Luzern geblitzt, weil sie zu schnell fährt. Zusätzlich bekommt sie von der Luzerner Polizei auch noch eine Busse wegen «Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild». Die Autofahrerin war gerade erst in der Motorfahrzeugkontrolle, eine Beanstandung bezüglich des Nummernschildes gab es nicht. «Die Ziffern auf dem Nummernschild kann man sehr gut lesen», schreibt die Fahrerin der Polizei und legte ein Foto bei.
Die Luzerner Polizei antwortet der Autolenkerin, das Problem sei ein anderes: Der weisse Grund blättere ab und deshalb reflektiere das Schild in der Dunkelheit oder bei schlechtem Wetter nicht genügend. Und dies sei der Grund für die Busse. Die Fahrerin möchte das Blitzerfoto gerne sehen – blitzt bei der Polizei jedoch ab. Nur bei einem Strafverfahren gebe es Akteneinsicht, nicht aber bei einer Ordnungsbusse, schreibt ihr die Luzerner Polizei.
Verwaltungsaufwand gering halten
Eine Ordnungsbusse gibt es bei geringfügigen Vergehen wie zum Beispiel Falschparkieren oder unerheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem einfachen Ordnungsbussenverfahren kann die Busse innerhalb von 30 Tagen ohne weitere Konsequenzen bezahlt werden. Bei dieser Busse geht es darum, kleine Übertretungen, die häufig vorkommen, mit möglichst kleinem Verwaltungsaufwand zu erledigen. In einem solchen Verfahren ist deshalb eine Akteneinsicht grundsätzlich nicht vorgesehen – das Blitzerfoto bleibt also unter Verschluss.
Ist man mit der Busse nicht einverstanden, muss man sich schriftlich bei der Polizei melden und diese leitet den Fall an die nächste Instanz weiter. Spätestens dann ist eine Akteneinsicht mitsamt dem Beweisfoto möglich. Bei einer Anzeige gibt es dieses Recht automatisch. Eine solche kassiert, wer beispielsweise innerorts 16 km/h zu schnell fährt – der Fall geht dann an die Staatsanwaltschaft.
In Basel-Stadt gibts immer ein Foto
In einigen Kantonen gewährt die Polizei auch bei einer Ordnungsbusse einen Blick auf das Beweisfoto, verschickt werden die Fotos aber nie. In den Kantonen St. Gallen und Bern kann man das Blitzerfoto auf der zuständigen Polizeiwache einsehen, nachdem man sich dort gemeldet hat. In den Kantonen Luzern, Thurgau, Zürich und Appenzell Ausserrhoden kann man das Foto nur in begründeten Ausnahmefällen bei der Polizei anschauen.
Auch der Kanton Basel-Landschaft verlangt eine Begründung, wenn man das Foto einsehen will. Unkompliziert geht es in Basel-Stadt: Dort kann man die Busse online begleichen und das Blitzerfoto auch gleich durch Eingabe der Ordnungsbussennummer anschauen.
Happy End für die Autofahrerin
Im Fall des angeblich nicht lesbaren Nummernschildes gab es letztendlich eine Wende: Die Luzerner Polizei informierte die betroffene Fahrerin, dass man sich mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt ausgetauscht habe. Dieses habe bestätigt, dass das Nummernschild bei der eben erfolgten Motorfahrzeugkontrolle nicht beanstandet worden sei. Die Busse wurde zurückgezogen. Die Autolenkerin bestellte dennoch ein neues Schild.