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Radio- und Fernsehgebühren Dokumente von EL-Bezügern «verschwinden» bei Serafe

Eine Beiständin ärgert sich: Bei ihren Klienten funktioniert die Befreiung der Gebühr ungenügend.

Der beeinträchtigte Sohn einer Frau aus dem Kanton Solothurn ist 2020 volljährig geworden. Er lebt in seinem Elternhaus und ist durch seine Mutter verbeiständet. Diese erhielt nach seinem 18. Geburtstag Bescheid von der Ausgleichskasse des Kantons, dass ihr Sohn zur IV-Rente auch noch Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) habe.

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Das Gesetz sieht vor, dass sämtliche Personen mit EL von der Radio- und Fernsehgebühr befreit werden. Rund 350’000 Haushalte, in denen eine Person mit EL lebt, sollten also keine Rechnung von Serafe erhalten, jener Firma, die für den Bund die Gebühren einzieht.

Dokument hochgeladen: Serafe weiss davon nichts

Um die Befreiung der Gebühr zu beantragen, müssen Betroffene oder deren Beistände eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Serafe einreichen. Genau das hat die Mutter des unterdessen Volljährigen im Oktober 2020 gemacht und das entsprechende Dokument bei Serafe hochgeladen. Dieser Vorgang ist für sie nicht neu, sie betreut noch sechs weitere Personen als Beiständin. Insofern sei es für sie auch keine Überraschung gewesen, dass das Hochladen nicht beim ersten Anlauf funktioniert habe, sagt sie dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Im darauffolgenden Jahr kam dann aber eine ganz normale Serafe-Rechnung. Sie meldete sich beim Kundendienst: «Dort hiess es: Wir haben nichts bekommen. Gehen Sie zur Einwohnerkontrolle, wahrscheinlich haben die einen Fehler gemacht.» Also lud die Frau das Dokument ein zweites Mal hoch. Drei Monate später sei dann die erste Mahnung mit der Post gekommen.

Serafe zeigt sich in Sachen Kundendienst selbstkritisch

Die Frau ist verärgert, zumal ihr das Einwohneramt im Dezember 2021 bestätigt habe, dass die nötigen Daten an Serafe übermittelt worden seien. Als dann im Juli 2022 wieder eine Rechnung an die Familie geschickt wird, ruft die Mutter noch einmal empört den Kundendienst von Serafe an. Diesmal hat sie Glück: Ein Mitarbeiter des Kundendienstes nimmt die Sache an die Hand. «Und er fand tatsächlich heraus, dass sämtliche Unterlagen und Daten vorhanden waren. Sie seien einfach nicht bearbeitet worden.»

Hier widerspricht Serafe-Mediensprecher Erich Heynen. Nach seinen Abklärungen sind die nötigen Daten vom Einwohneramt erst später, im Juli 2022, übermittelt worden: «Erst dann konnte die betroffene Person einem Haushalt zugeordnet werden und erst dann konnte dieser Haushalt aufgrund des EL-Dokuments von der Abgabe befreit werden.» Er gibt aber selbstkritisch zu, dass Serafe «unter Umständen intensiver hätte recherchieren können, bevor das Einwohneramt erstmals korrekt die Daten geliefert hatte». Da die Wohnadresse des jungen EL-Begünstigten auf dem Dokument der Ausgleichskasse draufsteht, wäre diese Recherche wohl recht schnell gemacht gewesen.

Espresso, 21.03.24, 8:10 Uhr

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