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Rekrutenschule Welche Rechte hat man im Militärdienst?

Knapp 13'000 junge Menschen absolvieren derzeit die Grundausbildung in der Armee. Was rechtlich gilt, weiss Experte Diego Kesseli vom Sozialdienst der Armee.

Knapp 13'000 junge Männer und Frauen sind derzeit in der Rekrutenschule. Bis im Mai werden sie zu Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Im Interview mit SRF sagt Diego Kesseli vom Sozialdienst der Armee, welche Rechte für die Rekrutinnen und Rekruten gelten.

Diego Kesseli

Chef des Bereichs Sozialdienst der Armee

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Sozialwissenschaftler Diego Kesseli kennt die Sorgen und Ängste von Armeeangehörigen gut und weiss Rat bei rechtlichen, familiären oder anderen privaten Problemen. Er leitet den Bereich Sozialdienst der Armee.

SRF: Diego Kesseli, in den ersten RS-Wochen kommt manch ein junger Mensch an den Anschlag. Was, wenn alles zu viel ist? Zumindest für Männer gilt ja die Dienstpflicht.

Diego Kesseli: Ja, die Dienstpflicht muss erfüllt werden. Und das Leben geht grundsätzlich weiter, auch wenn man im Dienst ist. Aber es gibt Möglichkeiten, von der Dienstpflicht entbunden zu werden.

Bei überwiegenden privaten oder medizinischen Problemen, die sich auf den Dienst auswirken, sind Vorgesetzte in der Regel offen für Lösungen.

Trauen sich die jungen Männer und Frauen überhaupt, mit persönlichen Problemen zu den Vorgesetzten oder zu Ihnen vom Sozialdienst zu kommen?

Es gibt Personen, die ihre Probleme offen äussern gegenüber Vorgesetzten oder Kameraden. Für Personen, die damit Mühe haben – sei es aus Scham oder anderen Gründen – gibt es Stellen, an die sie sich vertraulich wenden können.

Probleme in der RS? Der Sozialdienst der Armee hilft

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Wer im Dienst ist und mit Herausforderungen kämpft, kann sich an den Sozialdienst der Armee wenden. Hier können Sie sich direkt für ein Beratungsgespräch anmelden. Sie dürfen sich mit jedem Anliegen melden – die Hilfeleistungen des Sozialdienstes sind vertraulich.

Neben privaten Herausforderungen können medizinische Probleme auftreten. Armeeangehörige sind hier durch die Militärversicherung versichert. Auf die Grundversicherung kann in dieser Zeit verzichtet werden. Bezahlt die Militärversicherung auch über den Dienst hinaus, wenn beispielsweise jemand länger behandelt werden muss?

Ja. Die Militärversicherung bezahlt sämtliche Behandlungskosten während und nach dem Dienst, sofern der Ursprung im Militärdienst liegt.

Und was gilt bei der Haftpflicht? Im Dienst haben Armeeangehörige oft mit teuren Geräten oder Fahrzeugen zu tun. Was, wenn ich etwas kaputt mache?

Der Bund haftet grundsätzlich für sich selbst und somit auch für jene, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit einen Schaden verursachen. Es gibt aber Regressmöglichkeiten. Wer beispielsweise betrunken mit einem Militärfahrzeug einen Unfall verursacht, muss privat mit Konsequenzen rechnen.

Passiert der Unfall am Wochenende mit dem eigenen Auto, wäre das ein Fall für die private Haftpflicht. Der Bund haftet nur für Schäden bei dienstlichen Tätigkeiten.

Während dem Militärdienst gilt Rechtsstillstand. Was heisst das?

Dass man während der Dienstleistung nicht betrieben werden darf. Kommt dennoch eine Betreibung, reicht es in der Regel, dem Betreibungsamt schriftlich mitzuteilen, dass man sich gerade im Dienst befindet – allenfalls auch mit einem Beleg.

Ich darf also während der RS nicht betrieben werden. Auch der Job darf mir nicht gekündigt werden, richtig?

Ja, es gibt eine Schonfrist: Vier Wochen vor und vier Wochen nach einer RS oder einem WK darf ein Arbeitgeber nicht kündigen. Sollte in dieser Zeit dennoch eine Kündigung kommen, gilt sie als nichtig.

Dann ist es wichtig, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass man die Kündigung als ungültig betrachtet und nach dem Dienst wieder zur Arbeit kommt.

Aber realistischerweise dürfte es trotzdem damit enden, dass man seinen Job verliert – einfach später?

Ja, das gibt es durchaus. Wobei der Kündigungsgrund nicht der Militärdienst sein darf: Eine solche Kündigung wäre missbräuchlich und man könnte sich vor der Schlichtungsbehörde oder vor dem Arbeitsgericht dagegen wehren.

Das Gespräch führte Stefan Wüthrich.

Espresso, 05.02.2026, 08:10 Uhr

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