Ein Produkt gegen Algen und Pilze fürs Kinderschwimmbecken sorgt für einen Schockmoment bei einer Familienmutter. Auf der Packung steht «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen» oder «BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen». Auch sei es gefährlich für die Umwelt. Sie erschrickt und fragt sich, warum ein Produkt für ein Kinderbädli mit solchen Warnhinweisen überhaupt verkauft werde.
Paolo Fassino, Geschäftsführer und Produzent von «Kids-Pool Care» entwarnt: «Die Hinweise auf der Packung beziehen sich auf den konzentrierten Wirkstoff. Verdünnt mit 800 bis 1200 Liter Wasser, so wie es in der Anleitung auf der Packung steht, ist der Wirkstoff nicht mehr schädlich.» Als Desinfektionsmittel wirke es jedoch gegen Mikroorgansimen, wie Algen oder Pilze im Schwimmbad.
BAG prüft Wirkstoffe
Bevor ein Mittel mit Chemikalien verkauft werden darf, prüft das Bundesamt für Gesundheit BAG alle Stoffe, die es beinhaltet. Das BAG schreibt dem Konsumentenmagazin «Espresso»: «Das mit dem Produkt behandelte Wasser ist für spielende Kinder unbedenklich, wenn die Angaben zur Dosierung auf der Etikette des Produktes befolgt werden.»
Das mit dem Produkt behandelte Wasser ist für spielende Kinder unbedenklich, wenn die Angaben zur Dosierung auf der Etikette des Produktes befolgt werden.
Paolo Fassino, Produzent von «Kids-Pool Care» erklärt, warum auf der Packung nicht steht, dass das Produkt nur in unverdünntem Zustand so gefährlich sei: «Die Informationen auf den Produkt-Etiketten dürfen nicht verharmlosend sein, das wäre verboten.» Auf der Packung müsse deshalb immer der Rohstoff, die Klassifizierung und die Gefahr bezogen auf den Rohstoff angegeben werden. Dies sei nicht nur bei Schwimmbadchemikalien so, sondern gelte generell für alle Chemikalien, welche für den privaten Haushalt zugelassen sind.
Wasser nicht auf die Wiese leeren
Nach ungefähr zwei Wochen sollte das Wasser des Kinderbädlis gewechselt werden. Das Produkt sei ein Algizid, das Mikroorganismen, wie Algen, Bakterien oder Viren zerstöre, so Paolo Fassino. In der Wiese gäbe es jedoch Mikroorganismen, die man damit auch vernichten würde und das sei zu verhindern.
Das BAG macht darauf aufmerksam, dass das Produkt und auch das behandelte Wasser aufgrund seiner Giftigkeit für Wasserorganismen nicht direkt in ein Gewässer, sondern über die Kanalisation entsorgt werden sollte.