Rund um Weihnachten stellen sich allerlei Fragen. Denn das Fest der Liebe hat auch seine Tücken. SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner über weihnächtliche Stolperfallen.
Muss ich zum Weihnachtsessen im Betrieb gehen?
Findet das Weihnachtsessen ausserhalb der Arbeitszeit statt, ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig. Verlangt die Arbeitgeberin hingegen von den Angestellten, dass sie zur Weihnachtsfeier kommen, ist die Teilnahme also nicht freiwillig, so gilt diese Zeit als Arbeitszeit und ist zu entschädigen.
Apéro und Weihnachtsmarkt – darf ich in der Mittagspause Glühwein trinken?
Das Gesetz verbietet das Trinken von Alkohol am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich. Aber eine Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen und Unfällen vorzubeugen. Im Rahmen ihres Weisungsrechts darf sie den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verbieten und den Konsum auch in der Mittagspause untersagen.
Geschenk wird erst nach Weihnachten geliefert – darf ich es zurücksenden?
Das ist natürlich Pech, wenn es mit der Lieferung nicht mehr vor den Festtagen reicht. In der Schweiz sieht das Gesetz bei Kaufverträgen allerdings kein Rückgaberecht vor. Bei den meisten Online-Kaufhäusern haben Kundinnen und Kunden aber das Recht, Waren innert 14 Tagen zurückzugeben.
Wer online bestellt, sollte sich vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergewissern, ob es ein Rückgaberecht gibt und innerhalb welcher Frist Waren zurückgeschickt werden können.
Geschenk entpuppt sich als Fälschung – muss ich die Rechnung der Anwaltskanzlei bezahlen?
Folgender Fall: Sie bestellen im Ausland ein Parfum. Der Zoll fängt das Päckchen ab – offenbar haben Sie unwissentlich eine Fälschung bestellt. Nun verlangt eine Anwaltskanzlei eine Entschädigung von Ihnen. Solche Forderungen sind grundsätzlich berechtigt.
Tatsächlich ist die Einfuhr von gefälschten Artikeln verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fälschung wissentlich oder unwissentlich bestellt wurde. Um das Verbot durchzusetzen, beauftragen Markenartikel-Hersteller die Zollbehörden damit, gefälschte Produkte abzufangen und zu vernichten. Die Kosten dafür treiben die von den Herstellern beauftragen Anwaltskanzleien ein. Es dürfen aber nur die effektiv entstandenen Kosten verrechnet werden. Betroffene können eine Forderung auf der Plattform Stop Piracy prüfen lassen.
Samichlaus kommt zu spät – müssen wir ihn bezahlen?
Es kommt drauf an, was zwischen dem Samichlaus und den Eltern vereinbart wurde. Hält der Samichlaus ein vereinbartes Zeitfenster nicht ein und wird seine Leistung dadurch nutzlos, könnten die Eltern eine Zahlung verweigern. Das sollten sie aber nicht tun: Samichlaus und Schmutzli arbeiten meist ehrenamtlich, die Samichlaus-Gesellschaften sind nicht gewinnorientiert. Wer das nicht wertschätzt, bekommt garantiert einen Eintrag ins dicke Buch.
Die Katze hat Lametta vom Weihnachtsbaum gefressen – bezahlt die Tierversicherung?
Tierversicherungen übernehmen die Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall. Also auch, wenn eine Katze etwas frisst, das ihr nicht guttut. Aber eine Versicherung könnte argumentieren, das Aufhängen von Lametta sei fahrlässig, wenn sich eine Katze im Haushalt befindet. Vor diesem Hintergrund und aus Gründen des Tierwohls empfiehlt es sich, auf Lametta zu verzichten.