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Über Booking.com gebucht Unterkunft findet vergessene Tasche und «verliert» sie. Was tun?

Die vergessene Tasche eines Touristen ist laut Unterkunft verschollen. Booking sieht sich nicht in der Verantwortung.

Ein Luzerner macht mit seiner Tochter eine Reise durch die norwegischen Lofoten. Seine Unterkünfte bucht er jeweils für zwei bis drei Tage über Booking.com. In Svolvær, der grössten Stadt der Lofoten, vergisst er seine Bauchtasche unter dem Kopfkissen. Darin sind Kreditkarten, Swisspass und 400 Euro. Als er es bemerkt, ist er bereits seit zwei Stunden unterwegs zum nächsten Ziel.

Vermieter hat Tasche «verloren»

Sofort sperrt er seine Kreditkarten und kontaktiert den Vermieter. Dieser ist gerade selbst auf Reisen. Er verspricht aber, die Tasche in die Schweiz zu schicken, sobald er zurück ist. Doch der Luzerner wartet vergeblich. Nach mehrmaligem Nachfragen bekommt er eine merkwürdige Nachricht des Vermieters: Die Putzfrau habe die Tasche angeblich im Geschäft des Bruders des Vermieters – einer Autovermietung – deponiert. Dort sei sie dann leider verschwunden.

Das können Sie in solchen Fällen tun

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  1. Kontaktieren Sie umgehend den Vermieter der Unterkunft.
  2. Wenn dies erfolglos bleibt, erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei.
  3. Informieren Sie den Vermittler der Unterkunft (z.B. Booking.com)
  4. Dokumentieren Sie die ganze Kommunikation und sämtliche Vorfälle sorgfältig.

Der Mann hakt nach, hört aber nichts mehr vom Vermieter. Er wendet sich an Booking.com. Der Kundendienst schreibt dem Vermieter ebenfalls und teilt dem Luzerner mit, sie hätten keine Antwort erhalten. Erst nach Intervention des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» wird der Fall durch Booking.com nochmals geprüft. Das Ergebnis bleibt jedoch unbefriedigend: Der Vermieter behauptet weiterhin, die Tasche nicht zu finden.

Booking.com sieht sich nicht in der Verantwortung

Gegenüber SRF sagt Booking.com, sie seien lediglich Vermittler zwischen Gast und Unterkunft. Die Verantwortung für Fundsachen liege bei der Unterkunft. Ohne konkrete Beweise für ein Fehlverhalten des Vermieters oder weitere Beschwerden könne Booking.com keine Massnahmen ergreifen.

«Sollte sich ein Verdacht auf ein konkretes Fehlverhalten durch einen Unterkunftspartner bestätigen, können wir entsprechende Massnahmen ergreifen, darunter die Sperrung von Unterkünften auf unserer Plattform und die Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden im Rahmen offizieller Ermittlungen.» Man habe bisher jedoch weder konkreten Belege für ein spezifisches Fehlverhalten seitens der Unterkunft, noch habe es weitere Beschwerden gegen diese Unterkunft gegeben.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Radio SRF 1, Espresso, 11.12.2025, 8:10 Uhr

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