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Nicht alle Onlinehändler halten sich an das Geoblocking-Verbot
Aus Espresso vom 22.02.2023. Bild: IMAGO / Panthermedia
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Uneinsichtige Unternehmen Konsumentenschutz lässt beim Geoblocking-Verbot nachbessern

Auf ein «freundliches» Schreiben an Unternehmen, die das Verbot missachten, könnten rechtliche Schritte folgen.

Dienstleistungen wie Reisen können im Ausland oft deutlich günstiger gebucht werden als in der Schweiz. Und auch bei den Preisen von Onlineshops gibt es riesige Unterschiede. Um den «Schweiz-Zuschlag» auch wirklich kassieren zu können, verweigern zahlreiche Anbieter Kundinnen und Kunden aus der Schweiz die Möglichkeit, auf ihren Seiten im Ausland bestellen zu können – man wird beispielsweise automatisch auf die «.ch»-Seite weitergeleitet.

Dieses sogenannte Geoblocking ist seit 2022 verboten. Und grundsätzlich zieht die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) eine positive Bilanz. Es gebe aber rund 30 Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten würden. Diesen will die SKS nun noch eine Chance geben, nachzubessern. Ansonsten überlege man sich rechtliche Schritte, sagt André Bähler im Interview mit dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Bähler ist bei der SKS für Politik und Wirtschaft verantwortlich.

André Bähler

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Konsumentenschutz

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André Bähler arbeitet beim Konsumentenschutz und ist dort als Leiter Politik & Wirtschaft tätig.

«Espresso»: Herr Bähler, wo hapert es noch beim Geoblocking-Verbot?

André Bähler: Die allermeisten Unternehmen halten sich an das Verbot. Und wir stellen fest, dass Unternehmen sehr schnell reagieren, wenn sie öffentlich – in den Medien – dafür kritisiert werden, sich nicht daranzuhalten. Deshalb ziehen wir insgesamt eine positive Bilanz. Aber es gibt noch ein paar schwarze Schafe und gegen diese gehen wir nun vor.

Was unternehmen Sie konkret?

In einem ersten Schritt kontaktieren wir diese Unternehmen schriftlich und machen sie auf die geltende Rechtslage aufmerksam. So geben wir ihnen die Chance, zu reagieren und ihre Praxis dem Gesetz anzupassen. Dieses Schreiben ist sicher noch freundlich formuliert. Und dann warten wir ab, was passiert. Im Weiteren wären dann auch rechtliche Schritte möglich.

Von wie vielen Unternehmen reden wir, die Post von Ihnen erhalten?

Wir werden rund 30 Online-Shops anschreiben.

Ziel des Geoblocking-Verbots ist es, dass der sogenannte Schweiz-Zuschlag irgendwann verschwindet oder deutlich kleiner wird. Davon sind wir noch weit weg – noch immer verlangen Anbieter auf ihren Schweizer Seiten deutlich höhere Preise als beispielsweise in Deutschland. Geht Ihre Rechnung nicht auf?

Es braucht sicher noch Zeit. Insbesondere die Kleiderbranche ist bekannt für grosse Preisdifferenzen. Aber mit dem neuen Gesetz haben Schweizer Kundinnen und Kunden immerhin die Möglichkeit, im Ausland zu bestellen.

Wenn niemand mehr im Schweizer Shop bestellt, kommen dort die Preise sicher runter.

Die Lieferung muss zwar nicht in die Schweiz erfolgen, aber man kann sich die Ware an entsprechende Anbieter ennet der Grenze liefern lassen und dort abholen – und es gibt auch Paketdienste, welche Waren in die Schweiz weiterversenden. Da braucht es einen gewissen Druck der Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz. Wenn niemand mehr im Schweizer Shop bestellt, kommen dort die Preise sicher runter.

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Etwas weniger umständlich ist es bei Dienstleistungen. Eine Reise beispielsweise kann ich auch auf der deutschen Seite des jeweiligen Anbieters buchen.

Das ist aus unserer Sicht der grösste Vorteil des neuen Gesetzes: Reisen, Mietwohnungen, Hotels – dort haben Kundinnen und Kunden aus der Schweiz jetzt die gleichen Rechte wie ausländische Kunden. Ich kann also beispielsweise auf der deutschen Seite eines Autovermieters zu denselben Preisen buchen wie jemand aus Deutschland. Das ist nicht selbstverständlich. Bis vor kurzem bezahlten Schweizer Kundinnen und Kunden noch deutlich mehr.

Das Gespräch führte Stefan Wüthrich.

Espresso, 22.02.23, 08:13 Uhr

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