Es passiert im Juni 2021 auf der Seealp. Der 60-jährige Landwirt Albert Streule verbringt den Sommer jeweils dort, ausserhalb der Alpsaison bewirtschaftet er einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb in der Nähe von Appenzell.
Zusammen mit seinem Sohn ist er an jenem Tag auf der Alp am Melken. Streule geht hinter einer Kuh durch. Diese erschrickt offenbar, schlägt nach hinten aus und trifft voll das Knie des Bauern.
Brandschwarzes Knie
«Das Knie wurde brandschwarz», erinnert sich Albert Streule im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dank Schmerzmitteln habe er nach dem Unfall mehr oder weniger gut weiterarbeiten können. «Man muss als Bauer einfach durchhalten, solange es geht.» Irgendwann ging es aber nicht mehr. Sein Arzt entscheidet: Es braucht einen ambulanten Eingriff, um das Knie wieder einigermassen herzustellen. Der Landwirt ist danach etwa drei Monate lang arbeitsunfähig und braucht Unterstützung auf seinem Hof.
Für solch schwierige Situationen hat Streule bei der Axa eine Taggeldversicherung abgeschlossen. Nebst diversen anderen Versicherungen, notabene, wie etwa Motorfahrzeugversicherungen, einer Gebäude- und einer Rechtsschutzversicherung. Alles in allem kommen Prämien von gut 10'000 Franken pro Jahr zusammen, die der Bauer der Axa seit vielen Jahren überweist.
Nach dieser ersten Operation zahlt die Axa die Taggelder während seiner mehrmonatigen Zwangspause anstandslos. Auch bei früheren Verletzungen und Unfällen habe es mit dem Taggeld ebenfalls immer bestens geklappt, so Streule. Die Behandlungskosten bei Unfällen sind bei ihm über die Krankenkasse (nicht bei der Axa) abgedeckt.
Axa lässt ihn nach zweiter OP im Stich
Die Schmerzen seien nach dem ersten Eingriff geblieben, erzählt der Bauer. Und es kommt noch schlimmer: «Auf einmal war mein Knie massiv geschwollen, voller Wasser. Der Arzt hat einen halben Liter rausgezogen.» Der Mediziner entscheidet: Der Mann braucht eine Knieprothese.
Erneut wird Streule also operiert. Wieder fällt er monatelang aus und muss Aushilfen beschäftigen, um seinen Betrieb weiter am Laufen zu halten. Doch diesmal lässt ihn die Axa im Regen stehen. Sie verweigert die Leistung. Begründung: Diese OP sei nicht auf den Kuhtritt zurückzuführen, sondern auf eine Arthrose, eine Abnützung des Kniegelenks.
Damit kommt ein sogenannter Vorbehalt zum Zug, quasi das Kleingedruckte in der Police seiner Taggeldversicherung. Bei dem Mann wurde tatsächlich vor einigen Jahren Arthrose im Kniegelenk festgestellt. Und die Axa hat schriftlich festgehalten, dass man keine Leistung erbringen werde, falls der Kunde wegen Arthrose operiert werden sollte.
«Ich finde, dieses Geld steht mir zu»
Der langjährige Axa-Kunde kann das nicht nachvollziehen. Auch die zweite Operation sei doch eindeutig auf den Kuhtritt zurückzuführen, also auf den Unfall und nicht auf die Arthrose. Diese habe ihm nie Schmerzen bereitet.
Durch die Ablehnung der Axa entgehen ihm geschätzt rund 9000 Franken an Taggeldern – viel Geld für einen Bauern mit einem schmalen Budget. Dass er wegen der misslichen Situation nicht in allzu grosse finanzielle Nöte geraten ist, sei seinem Sohn zu verdanken, der ihn tatkräftig und unentgeltlich unterstützt habe. Von der Versicherung fühlt sich Streule unfair behandelt: «Ich finde, dieses Geld steht mir zu.»
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