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Investitionen in die dritte Säule wollen gut überlegt sein
Aus Espresso vom 10.05.2021. Bild: Keystone
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Pensionierungsplanung Investitionen in die dritte Säule wollen gut überlegt sein

Ein Mann unterzeichnet kurz vor der Pensionierung einen Auszahlungsplan für seine dritte Säule. Nun bereut er es.

Jahrelang hat ein 65-Jähriger vorbildlich bei der Helvetia-Versicherung in die 3. Säule eingezahlt. Einige Monate vor der Pensionierung schlugen ihm Versicherungsvertreter einen Auszahlungsplan vor. Der Mann unterschrieb und investierte 145'000 Franken. Kurz nach der Pensionierung stellt er fest: Das war ein Fehler.

Die erste Rate erhält der Rentner erst im Jahr 2030, also zehn Jahre nach der Pensionierung. Als minimale Auszahlung sind ihm insgesamt nur knapp 120'000 Franken garantiert. Ein hoher Verlust ist also möglich. Gewinn – oder zumindest gleich viel, wie er investiert hat – gibt es nur, wenn eine Investition in Aktien eine Rendite abwirft. Das sei ihm bei der Beratung nicht bewusst geworden, sagt er.

«Ich hätte nicht unterschreiben sollen»

Er habe sich im Beratungsgespräch von Beispielrechnungen mit grossartigen Renditen blenden lassen sowie von der Aussicht auf Steuervorteile, sagt der Mann. Er räumt dabei auch Fehler ein: «Ich hätte den Vertrag nicht gleich unterschreiben und genauer durchlesen sollen.» Denn eigentlich wäre alles im Dokument gestanden.

Eine nachträgliche Auflösung des Vertrags bringt ihm nichts. Er würde so auch 20'000 bis 25'000 Franken verlieren. Mit weiteren Alternativen, die die Helvetia ihm vorgeschlagen hat, ist er ebenfalls unzufrieden. Mit jeder verliere er noch mehr, als mit dem unterzeichneten Vertrag.

Böse Überraschungen bei der Pensionierungsplanung vermeiden

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  • Gehen Sie die Pensionierungsplanung frühzeitig an. Am besten mit 50 Jahren, spätestens aber mit 60 Jahren. So können Sie allfällige finanzielle Lücken im Alter erkennen und die Situation im Hinblick auf die Zeit nach der Pensionierung allenfalls noch verbessern.
  • Es kann sich lohnen für eine Vorsorgeberatung bei der Bank oder einem unabhängigen Beratungsinstitut Geld in die Hand zu nehmen. Auch wenn die Beratung einige Hundert oder gar Tausend kostet, kann sich diese Investition am Ende auszahlen.
  • Wenn klar ist, wie sie ihre Vorsorgegelder investieren könnten, vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern.
  • Unterschreiben Sie keinen Vorsorge- oder Investitions-Vertrag voreilig. Nehmen Sie sich immer einige Tage oder sogar Wochen Bedenkzeit. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch, stellen Sie Fragen, lassen Sie sich Dinge nochmals erklären und beraten Sie sich mit Vertrauenspersonen aus ihrem persönlichen Umfeld.
  • Bleiben Sie skeptisch gegenüber schönen Rendite-Beispielen für Investitionen in die dritte Säule, bzw. mit Auszahlungen aus der dritten Säule. Überlegen Sie, ob Sie auch mit der schlechtesten Variante (z.B. einem garantierten Minimalbetrag) zufrieden wären, was häufig ein Verlust bedeutet.
  • Lassen Sie sich sämtliche zu erwartenden Kosten und Gebühren genau aufzeigen und schriftlich festhalten.
  • Überlegen Sie sich auch, ob Sie es sich leisten können, dass Sie je nach Investition über das angelegte Geld jahrelang nicht mehr frei verfügen können. Eine Vertragsauflösung kann teuer werden.
  • Sparen Sie in der dritten Säule auf mehreren Konten. So können sie die Ersparnisse gestaffelt beziehen und Steuern sparen.

Zum Vorwurf des Mannes, dass der Auszahlungsvertrag sein Geld blockiere und ihm vermutlich einen Verlust bringe, sagt die Helvetia einerseits: «Wie in den Unterlagen dargestellt, besteht die Möglichkeit, dass Herr F. am Ende mehr ausbezahlt bekommt, als er einbezahlt hat. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall sein wird.» Die Renditen aus den Beispielrechnungen seien realistisch, was vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» angefragte Vorsorgeexperten allerdings infrage stellen.

Andererseits schreibt die Versicherung, dass mit dem Ehepaar eine «umfassende Pensionsplanung» gemacht worden sei. Diese zeige eine Einkommenslücke ab 2030. Deshalb habe die Helvetia eine Auszahlung ab diesem Zeitpunkt vorgeschlagen und das Paar habe eingewilligt. Der Mann habe den Vertrag aus freien Stücken und gut dokumentiert unterzeichnet.

Espresso, 10.05.2021, 08:13 Uhr

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