Vor 50 Jahren hat sich «Kassensturz» auf die Fahne geschrieben, sich tatkräftig für die Anliegen von Konsumentinnen und Konsumenten einzusetzen, mit der Devise «hart aber fair». Zu den journalistischen Mitteln gehören hartnäckige Konfrontationen, Streitgespräche, Undercover-Recherchen und die versteckte Kamera. Immer wieder stösst das «Kassensturz»-Team damit auf Widerstand. Hier ein kurzer Überblick mit ausgewählten «Kassensturz»-Momenten.
Konfrontation: «Kassensturz» und der Maskenmann
Von den unzähligen harten Konfrontationen, welche «Kassensturz»-Reporterinnen und -Reporter über die Jahre gemacht haben, war jene mit dem Maskenmann wohl die skurrilste. «Kassensturz» warf dem Autovermieter unsaubere Geschäftspraktiken vor. Bei der Konfrontation eskalierte die Lage: Der Autovermieter stritt alle Vorwürfe ab, zog sich zurück, um dann kurz darauf mit einer Sturmhaube bekleidet wieder zu erscheinen.
Der Maskenmann, der auch in andere dubiose Geschäfte verwickelt war und gegen den damals schon ein Verfahren wegen mehrfachen Vergehen gegen das Waffengesetz liefen, bedrängte den Kameramann und den Reporter. Erst die dazu gerufene Polizei beendete das Spektakel, indem sie den Maskenmann abführte.
Undercover-Recherche: Die «Kassensturz»-Reporterin als Callagentin
Wenn Beweise nicht auf andere Art erbracht werden können, setzt «Kassensturz» das Mittel der Undercover-Recherche ein. So bewarb sich eine Reporterin als Callagentin bei einem Callcenter, welches Nahrungsergänzungsmittel vertrieb. Dabei versprachen die Callagenten ihren Kunden – häufig ältere Personen – das Blaue vom Himmel: Das Mittel sei gegen schwere Krankheiten wie zum Beispiel Krebs wirksam. Nach dem «Kassensturz»-Bericht griffen die Gesundheitsbehörden durch – offenbar mit Erfolg. Seither habe er betreffend diese Callcenter keine Meldungen mehr über unzulässige Heilsversprechen bekommen, sagt Kurt Seiler, Amtsleiter des Interkantonalen Labors gegenüber «Kassensturz».
Streitgespräch: Wenn der Interviewpartner keine Fragen beantwortet
«Nenne Ross und Reiter» ist eine wichtige Devise von «Kassensturz». Das heisst: «Kassensturz» holt immer wieder wichtige Verantwortungsträger aus Politik und Wirtschaft ins Studio oder interviewte sie auswärts. In der Hitze des Schaukampfs kann der Eindruck entstehen, die Moderatorin oder der Moderator lasse sein Gegenüber nicht richtig ausreden. Dem ist aber nicht so: Jedem Streitgespräch geht ein ausführliches Vorgespräch voran, in welchem alle Vorwürfe eingehend besprochen werden. Dennoch kann es geschehen, dass sich ein Interviewpartner im Gespräch vor laufender Kamera komplett querstellt, wie das folgende Beispiel zeigt.
Versteckte Kamera: ultimatives Mittel zur Beweisführung
Wie die Undercover-Recherche ist auch die versteckte Kamera ein Mittel, das nur eingesetzt werden darf, wenn 1. ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und 2. die Beweise nicht auf andere Art erbracht werden können. Diese Ausnahmeregelungen schreibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR vor. Mit diesem Urteil kippte der EGMR-Urteile von Schweizer Gerichten zu einem «Kassensturz»-Beitrag vom 25. März 2003.
Damals berichtete «Kassensturz» mit versteckter Kamera, wie Versicherungsmakler der «Kassensturz»-Reporterin miserable Produkte andrehen wollten. Das Urteil des EGMR ist ein wichtiger Entscheid für den gesamten Journalismus, der somit einen entscheidenden Freiraum zurückbekam.