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Vermieter entsorgt Velos und will für den Schaden nicht haften
Aus Kassensturz vom 22.11.2022.
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Mieterfrust Verwaltung entsorgt Mieter-Velos: Die Entschädigung ist ein Witz

Weil sie nicht korrekt beschriftet sind, entsorgt eine Verwaltung mehrere Velos. Die Mieterschaft fühlt sich geprellt.

Als Nico M. aus Münchenstein im September sein teures Carbon-Rennvelo aus dem Veloraum holen will, staunt er nicht schlecht. Das Bike ist verschwunden. Von einer Nachbarin erfährt er, dass auch ihr Velo und solche anderen Mieter im Auftrag der Verwaltung «entsorgt» wurden.

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Nico M: «Das hat mich damals schon mehr als 4'000 Franken gekostet alles in allem.»
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Die Verwaltung bestätigt ihm den Sachverhalt. Man habe die Mieterschaft zuvor in einem Schreiben informiert. Velos im Veloraum müssten beschriftet sein, ansonsten würden sie entsorgt.

Sehr knappe Frist

Das Vorgehen der Verwaltung schockiert ihn. Zumal er von so einem Schreiben nichts weiss. Zudem: «Eine Frist von nicht mal zehn Tagen ist völlig inakzeptabel. Man kann ja auch mal in den Ferien sein.»

Sein Carbon-Bike hat inklusiv Zubehör vor sieben Jahren gut 4000 Franken gekostet. Er verlangt von der Verwaltung eine entsprechende Entschädigung. Doch die Adimmo AG, eine Tochter der Basellandschaftlichen Pensionskasse, will ihm nur den angeblichen «Zeitwert» erstatten, also ein paar Hundert Franken. Bedingung: Nico M. soll  Beweise liefern, dass sein Velo tatsächlich im Velokeller war: Ein Foto des Bikes im Velokeller.

Zeitwert vs. Neuwert

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Wären die Velos gestohlen worden, hätte die Hausratversicherung den Neuwert des Velos entschädigt. Ob gestohlen oder entsorgt: Das Resultat für die Mieterinnen und Mieter ist das gleiche: Ihr Velo ist weg.

Im vorliegenden Fall wurden die Velos den Besitzern zwar auch entzogen, doch juristisch liegt kein Diebstahl vor, sagt Jonathan Marston, Vertrauensanwalt des Mieterinnenverbandes BL. Für den Tatbestand des Diebstahles fehle die sogenannte Bereicherungsabsicht: «Weil die Verwaltung sich das Fahrrad mutmasslich nicht aneignen möchte und auch keine Bereicherungsabsicht hat, sondern es geht nur darum, das Velo zu entsorgen.»

Pech für betroffene Mieterinnen: Beim Schadenersatz kommt deshalb (auch) nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert zum Tragen. Zwar kursieren an Velobörsen oder auch in Fachzeitschriften Richtwerte für den Zeitwert von Velos. Doch diese sind nicht verbindlich, so Marston: «Die Entschädigung des Zeitwertes ist grundsätzlich korrekt. Es gibt aber keine fixen Angaben zur Lebensdauer eines Velos, das ist abhängig vom Einzelfall und dementsprechend muss für jedes Velo im Einzelnen geschaut werden, wie hoch der Restwert ist. Das ist bei einem teuren Carbon-Velo unter Umständen anders als bei einem Stahlrohr-Fahrrad.»

Verwaltung verlangt «Beweisfotos» aus dem Velokeller

Ein solches Beweisfoto sollte auch Nachbarin Sabine Z. liefern. Ihr ging das Beschriften ihres Velos schlicht unter. Dass sie nun plötzlich in der Beweispflicht liegt, versteht sie nicht: «Wer fotografiert schon sein Velo im Veloraum?».

Das musste ich mir mühsam zusammensparen.
Autor: Sabine Z. Betroffene

Sabine Z. interveniert bei der Adimmo AG. Diese  bietet ihr schliesslich einen Gutschein von 50 Franken an. Das Occasions-Velo, dass sie zwischenzeitlich für die Arbeit kaufen musste, kostete 400 Franken. «Das musste ich mir mühsam zusammensparen».

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Nico M: «Ich finde es einfach unfair.»
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Bei Nico M. bietet die Adimmo nach langem Hin- und Her 1750 Franken Entschädigung an. Doch damit kann er sich kein gleichwertiges Bike kaufen. «Meine Schmerzgrenze liegt bei 2500 Franken.»

Rechtsexperten: Vorgehen der Verwaltung geht so nicht

Das Vorgehen der Adimmo sei nicht rechtens, sagt Jonathan Marston. Der Vertrauensanwalt des Mieterinnenverbandes BL  betont gegenüber «Kassensturz»:  «Man darf aus der Tatsache, dass die Velos innerhalb der Frist nicht angeschrieben wurden nicht schliessen, dass die Velobesitzer auf Ihr Eigentum verzichten wollen.» Dazu hätten die Besitzer eindeutig einwilligen müssen. Ausserdem hätten die entfernten Fahrräder zwischengelagert werden müssen, damit betroffene Mieter diese zurückfordern können.

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Jonathan Marston, Vertrauensanwalt Mieterinnen und Mieterverband BL: «Also der Fall, wie er vorliegt, ist falsch aufgegleist worden von der Verwaltung.»
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Eine Einschätzung, die auch Thomas Oberle teilt, Jurist beim Hauseigentümerverband HEV: «Es macht Sinn (alte Rostlauben ausgenommen) wertvollere Fahrräder nicht gleich zu entsorgen, sondern diese während einer gewissen Zeit zu lagern.»

Verwaltung sieht keine Fehler

Sowohl bei der Frist wie auch der Entsorgung sieht die Adimmo-Verwaltung keine Fehler:  «Wir halten fest, dass unser Vorgehen aus unserer Sicht sachgerecht und auch rechtlich korrekt war. Keine Mieterschaft hat uns mitgeteilt, dass sie mit dem schriftlich angezeigten Vorgehen nicht einverstanden gewesen wäre. Somit hat auch keine Veranlassung bestanden, vom im Voraus bekanntgegebenen Vorgehen abzuweichen.» 

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit aber wohl doch gemerkt, dass ihr Vorgehen nicht besonders adäquat war. Nach der Anfrage von «Kassensturz» hat sie den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine deutlich höhere Entschädigung zugesagt.

Einschätzung des Hauseigentümer-Verbandes

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Velo-Entsorgungen kommen in grösseren Miethäusern immer wieder vor, da in den Veloräumen oft Platznot herrscht. «Kassensturz» hat den  Fall deshalb auch dem Hauseigentümerverband vorgelegt. Thomas Oberle vom Rechtsdienst schreibt dazu:

«Ich erachte die Frist von neun Tagen auf jeden Fall in einer grösseren Liegenschaft als viel zu kurz. Der Vermieter sollte im eigenen Interesse sicherstellen, dass alle Mieter die entsprechenden Informationen erhalten und genügend Zeit haben, der Aufforderung des Vermieters nachzukommen. Zu denken ist z.B. an Ferienabsenzen der Mieter. Zudem macht es Sinn – alte Rostlauben ausgenommen – wertvollere Fahrräder nicht gleich zu entsorgen, sondern diese während einer gewissen Zeit zu lagern. Ansonsten riskiert der Vermieter den Veloeigentümern gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden.

Bei der Entschädigung wird in der Regel auf den Zeitwert abgestellt. Ist der Mieter mit der vom Vermieter vorgeschlagenen Entschädigung nicht einverstanden, kann er die Schlichtungsbehörden für Mietsachen anrufen (kostenloses Verfahren).»

Kassensturz, 22.11.22, 21:05 Uhr

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