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Mindestzins statt acht Prozent Pensionskassen zahlen «unterjährig Austretenden» tieferen Zins

Wer während des laufenden Jahres in Pension geht oder kündigt, riskiert unter Umständen, viel Geld zu verlieren.

Yvonne S. entgehen rund 27'000 Franken. Im November wurde sie pensioniert, weil sie nicht bis Ende Jahr gearbeitet hat, wurde ihr Altersguthaben für die letzten elf Monate nur mit dem Mindestzins von einem Prozent verzinst.

Yvonne S. war bei der Pensionskasse beziehungsweise Sammelstiftung Profond versichert. Diese hat 58'000 Versicherte und ist bekannt für hohe Verzinsungen. Im 2021 hat die Profond ihren Versicherten einen Zins von acht Prozent bezahlt – auch im Branchenvergleich ein hoher Zins. Dass sie nur ein Prozent erhalten hat, findet Yvonne S. unfair: «Ich habe bis Ende November gearbeitet und Beiträge einbezahlt.»

Werden austretende Mitarbeitende schlechter behandelt?

 Die Profond beruft sich auf ihr Vorsorgereglement, in Artikel 15, Absatz 6 steht: «Scheidet die versicherte Person während des Jahres aus dem Vorsorgeverhältnis aus oder wird pensioniert, erfolgt die Verzinsung des Sparguthabens im betreffenden Jahr bis zu diesem Zeitpunkt mit dem BVG-Mindestsatz.»

Eliane Albisser, Geschäftsführerin des Vereins PK-Netz, der sich für die Rechte von Arbeitnehmenden in der 2. Säule einsetzt, kritisiert: «In der 2. Säule hat man einen langen Anlagehorizont und jetzt kommt es plötzlich auf einen Monat mehr oder weniger darauf an.» Sie ruft die Kassen auf, an alle Mitarbeitenden zu denken, denn betroffen sind auch Personen, die den Job wechseln.

2021: Ausnahmejahr wegen boomenden Finanzmärkten

Letztes Jahr sei ein Ausnahmejahr gewesen, erklärt Peter Zanella, Pensionskassenexperte bei Watson Towers Willis, einer internationalen Beratungsfirma. Wegen der boomenden Finanzmärkte haben viele Pensionskassen eine gute Performance erreicht und die Altersguthaben höher verzinst. Den Zins für unterjährig, austretende Mitarbeiter bestimmt der Stiftungsrat jeweils im Vorjahr.

Viele Pensionskassen zahlen unterjährig Austretenden nur Mindestzins

Eine stichprobenmässige Kassensturz-Umfrage bei grossen Vorsorgeeinrichtungen ergibt, dass die allermeisten den Mindestzins von einem Prozent angewendet haben, für Mitarbeitende, die im 2021 unterjährig ausgetreten sind. Yvonne S. kritisiert, dass eine anteilsmässige Auszahlung nicht möglich ist. Profond schreibt Kassensturz in einer Stellungnahme, jedes Jahr würden 12'000 Personen austreten.

«Die meisten davon unterjährig und nicht per 31. Dezember. All diesen Versicherten nach dem Jahresabschluss die effektive Verzinsung in ihrem letzten Jahr noch anteilsmässig zu berechnen und nachträglich auszuzahlen, ist nicht umsetzbar und wäre zudem mit hohen Verwaltungskosten verbunden.»

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Swiss-Pensionskassen behandeln alle gleich

Es geht auch anders, das beweist Urs Ackermann, Chef der Firma PFS. Er führt seit 20 Jahren drei Pensionskassen der Swiss (Bodenpersonal, Kabine und Piloten). Bei diesen PKs erhalten alle denselben Zins, egal, wann sie austreten – eine Ausnahme.

Urs Ackermann erklärt, der wichtigste Grund sei die Gleichbehandlung der Versicherten: «Es gibt keinen Grund, weshalb jemand, der austritt oder pensioniert wird, nicht von der derselben Verzinsung profitieren soll, wie alle andern.» Das Problem mit dem hohen Verwaltungsaufwand liesse sich mit einer gewissen Vorlaufzeit lösen. Und: «Wenn die Investitionen gemacht sind, dann ist das ein ganz normaler, automatisierten Prozess im Zug Jahresendverarbeitung.»

Stellungnahme Profond

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Profond entgegnet auf die Kritik der PK-Netz Geschäftsführerin, Eliane Albisser vom «krassen Schwelleneffekt» durch die tiefere Verzinsung des Guthabens im letzten Jahr: «Dabei sollte man bedenken, dass die Kundin während vielen Jahren von einer überdurchschnittlich hohen Verzinsung bei Profond im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen oder gar Pensionskassen mit Vollversicherung profitiert hat.»

Profond hält auf die Kritik vom PFS-Geschäftsführer, Urs Ackermann fest: «Da wäre der administrative Aufwand zur rückwirkender Verzinsung der ausgetretenen Guthaben schlicht zu gross und würde viele Verwaltungskosten verursachen. Gelder, die dann wiederum für die Verzinsung der Guthaben und Äufnung der Reserven fehlen würde.»

Profond weist den Vorwurf zurück, unterjährig austretende Mitarbeiter schlechter zu behandeln:
«In der beruflichen Vorsorge gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Zudem behandelt Profond unterjährig Austretende nicht anders als andere Pensionskassen auch.»

«Es gilt zu beachten, dass der Zinsentscheid jeweils erst Ende Jahr erfolgen kann, da die gesamte Jahresperformance eines Jahres berücksichtigt werden muss. Somit ist jeweils der effektive Verzinsungssatz vor dem Jahresende nicht bekannt und es kann keine entsprechende Beratung oder Empfehlung zuhanden der Versicherten über den Zeitpunkt ihrer Pensionierung angeboten oder ausgesprochen werden.

«Profond ist eine Stiftung und gehört ihren Versicherten. Gelder, die nicht ausbezahlt wurden, bleiben in der Kasse und erhöhen die Reserven bzw. den Deckungsgrad.»

Kassensturz, 20.09.22, 21:05

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