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Unispital Basel Vertauschte Laborproben: Operation an falscher Patientin

Am Unispital Basel wird eine junge Frau unnötig operiert – mit möglichen Folgen für ihre Zukunft.

«Ich war mega nervös vor der Operation. Meinem Körper wird ja etwas weggenommen.» Sarah Miesch erinnert sich gut an ihre Emotionen unmittelbar vor dem Eingriff am Unispital Basel im September 2024. Zuvor fand das Spitallabor angeblich Krebszellen im Gebärmutterhals. Ein Teil davon müsse deshalb entfernt werden.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Die Operation in der Frauenklinik des Unispitals Basel verläuft ohne Komplikationen. Knapp zwei Monate später folgt ein verstörender Telefonanruf der verantwortlichen Ärztin. Es sei ein Fehler passiert, bereits vor der OP. Laborproben von zwei Patientinnen seien vertauscht worden, sagte die Ärztin.

Spitallabor vertauscht Proben

Wegen dieser Verwechslung im Labor ist die 32-jährige Frau unnötig operiert worden. Mit möglichen, gravierenden Folgen für die Zukunft: «Dadurch, dass mir ein Teil herausgeschnitten worden ist, habe ich eine Verkürzung des Gebärmutterhalses. Das erhöht bei einer Schwangerschaft die Gefahr einer Frühgeburt. Das beschäftigt mich sehr», erzählt die Betroffene.

Für den langjährigen Patientenrechtsanwalt Martin Lutz ist klar: Mit dieser unnötigen Operation verletzte das Unispital Basel die Sorgfaltspflicht: «Man hat bei der Patientin eine Körperverletzung begangen. Denn: Sie hätte nicht in eine Operation eingewilligt, wenn sie die richtigen Laborwerte gehabt hätte.» Sarah Miesch habe Anrecht auf Schadenersatz, so Lutz. Dabei gehe es konkret um eine Genugtuung, also die Entschädigung für den immateriellen Schaden.

Zuerst nur eine lächerliche Entschädigung

Das Unispital Basel zahlt allerdings keinen Schadenersatz – sondern übergibt den Fall seiner Haftpflichtversicherung Helvetia. Diese schreibt der Patientin, sie sei entgegenkommenderweise bereit: «in Anbetracht der erlittenen Umstände einen Betrag von pauschal 1'000 Franken ohne Präjudiz zu unterbreiten.» Dieses Angebot akzeptiert die Pflegefachfrau nicht: «Das ist fast schon lächerlich. Mir ist etwas genommen worden. Ich hätte die Operation nicht gebraucht.» Als sich «Kassensturz» einschaltet, kommt Bewegung in die Sache.

Alexandar Tzankov, verantwortlicher Laborleiter des Unispitals Basel, räumt ein, dass es zur folgenschweren Verwechslung kam, als die Gewebeproben in ein anderes Gefäss gegeben wurden: «Für wenige Sekunden gehen Probe und Identifikationsnummer auseinander. Dort kann etwas passieren, wenn man mehrere Proben bearbeitet, wenn man unkonzentriert arbeitet.»

In den letzten zehn Jahren sei aber kein solcher Fall passiert. Bei jährlich hunderttausenden von analysierten Proben. Die Verwechslung wurde erst nach Wochen bemerkt, als bei der Überprüfung des herausoperierten Gebärmutterteils keine Krebszellen mehr gefunden wurden.

Haftpflichtversicherung lenkt ein

Das Unispital Basel, beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung macht der Patientin während den Recherchen von «Kassensturz» ein neues Angebot und erhöht die Entschädigung auf 4000 Franken. Ausserdem sind die Kosten für eine allfällige, spätere Frühgeburt gedeckt. Sarah Miesch nimmt das Angebot an. Für sie ist nun wenigstens der finanzielle Schaden einigermassen abgegolten.

Espresso, 30.9.2025, 8:10 Uhr

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