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Versicherungsbetrug bei Visana Broker täuscht Familie – Krankenkassenwechsel ohne Unterschrift

Ein Broker meldet eine Familie heimlich bei der Visana-Versicherung an. Diese beharrt über zwei Jahre auf den Verträgen.

Ein Anruf aus einem Callcenter verspricht ein kostenloses Beratungsgespräch zur Krankenkasse. Die Familie Kalamakovic lässt sich darauf ein. Ein Broker besucht sie zu Hause. Kurz darauf ist die ganze Familie angeblich bei der Visana versichert, obwohl sie weder eine Offerte noch einen Vertrag gesehen hat. Begonnen hat alles im Frühling 2023.

Berater missbraucht Vertrauen und handelt hinter dem Rücken

Der Broker spricht Serbokroatisch und gewinnt so das Vertrauen der Familie. Snezana Kalamakovic beschreibt ihn als freundlichen Berater: «Er war ein kroatischer Berater. Wir haben über die Familie und über private Sachen geredet. Er war wirklich sehr nett.»

Der Versicherungsbroker empfiehlt einen kompletten Wechsel der Grund- und Zusatzversicherung. Snezana Kalamakovic will erst mit ihrem Mann sprechen. Was die Familie nicht weiss: Der Berater meldet sie hinter ihrem Rücken bei der Visana an. Ohne Offerte. Ohne Zustimmung. Ohne Unterschrift. 

Sein perfides Vorgehen

Er fotografiert die Ausweise der Familie und reicht einen Antrag bei Visana ein. In den Unterlagen stehen erfundene Angaben: falscher Beruf, falsche E‑Mail, falsche Daten. Die Tochter erzählt: «Von der Körpergrösse, ganze 20 cm zu gross, bis hin zu meinem Hausarzt hat schlicht gar nichts gestimmt.»

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Snezana Kalamakovic wehrt sich schriftlich bei der Visana, damit der Vertrag im neuen Jahr gestoppt wird. Doch statt Klarheit folgt ein endloses Hin und Her. Als «Kassensturz» sich einschaltet, erklärt Visana, man habe erst 2024 festgestellt, dass die Familie den Vertrag nicht wollte.

Gefälschte Unterschrift

Auf dem Kündigungsschreiben an ihre alte Krankenkasse steht eine Unterschrift, die sie nie machte. Die Familie erstattet Anzeige. Sie wirft dem Broker vor, Dokumente gefälscht zu haben. Der Mann arbeitet für eine Visana‑Tochterfirma und ist plötzlich nicht mehr erreichbar.

Obwohl Visana weiss, dass die Familie den Vertrag nie wollte, verschickt die Visana weiter Mahnungen. 2025 folgt sogar eine Pfändungsankündigung. Snezana Kalamakovic erklärt: «Ich wollte nicht bezahlen, weil ich keinen Vertrag mit dieser Krankenkassen abgeschlossen habe. Warum sollte ich das bezahlen?».

Antrag ohne Unterschrift

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Der Broker konnte für die Familie Versicherungsanträge bei Visana einreichen, obwohl keine Unterschrift vorlag. «Kassensturz» liess den Fall von einem unabhängigen Versicherungsberater der Fairsicherung prüfen.

Experte René Grünig hält fest: Zwar sei ein Vertragsabschluss ohne physische Unterschrift grundsätzlich möglich – in diesem Fall jedoch hätten der Broker sowie einzelne Visana-Mitarbeitende klar versagt. Hier stecke «kriminelle Energie» dahinter.

Die Tochter ergänzt: «Die Polizei sagte uns, mit einer Zahlung würden wir zugeben, dass wir das unterschrieben hätten.» Aus Angst bezahlen die Kalamakovics 1300 Franken für ausstehende Prämien.

Visana räumt Fehler ein – nach über zwei Jahren

Auf Anfrage erklärt Visana, der Antrag sei über ein Pandemie-Verfahren eingereicht worden, das Abschlüsse ohne Unterschrift erlaubte. Dieses Verfahren sei inzwischen abgeschafft. Erst als «Kassensturz» nachhakt, löst Visana den Fall. Alle Verträge und Forderungen werden gelöscht, das Geld wird zurückerstattet.

Als Wiedergutmachung bietet die Versicherung einen 500 Franken-Einkaufsgutschein an. Die Familie lehnt ab. Für Snezana Kalamakovic ist klar: «Kein Geld der Welt ersetzt die schlaflosen Nächte und den Stress über Jahre.» Für die Familie zählt nur, dass der Fehler endlich korrigiert wurde. Nach über zwei Jahren Kampf.

Wie kann ich mich schützen

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Seit September 2024 verbietet eine Verordnung die telefonische Kaltakquise, d.h. das Anrufen von potentiellen Kundinnen und Kunden ohne bestehende Beziehung zur Krankenkasse durch Vermittler. Ebenso wird deren Provision gedeckelt, es werden Beratungsprotokolle verlangt.

Die Schweizerische Finanzaufsicht (Finma) beaufsichtigt Vermittler von Versicherungen. Ihre Tipps:

  1. Vermittler müssen ausgebildet und registriert sein. Verlangen Sie einen schriftlichen Nachweis.
  2. Vermittler müssen offen legen, ob sie unabhängig oder für eine Krankenkasse arbeiten. Sie müssen sagen, wieviel Provisionen sie verdienen. Fragen Sie nach.
  3. Sind Sie unsicher, holen Sie eine Zweitmeinung ein, bevor Sie unterschreiben.
  4. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  5. Melden Sie allfällige Beschwerden bei der Finma (Zusatzversicherungen) oder beim Bundesamt für Gesundheit (Grundversicherung) unter diesem Link.
  6. Beschwerden betreffend der Grundversicherung müssen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet werden.

Kassensturz, 3.3.2026, 21:10 Uhr

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