Das Parlament hat den Konsumenten in diesem Jahr ein verfrühtes Festtags-Päckchen geschnürt. Es hat allen Kunden ein zusätzliches Jahr Garantie geschenkt. Neu gilt ab 2013 nämlich eine Mindest-Garantie-Frist von zwei Jahren.
Damit passt sich die Schweiz dem umliegenden Ausland an. Doch das Geschenk hat einige Tücken, die Konsumenten beachten müssen.
Eine weitere frohe Botschaft: Kunden könnten schon 2012 von den längeren Garantiefristen profitieren. Das gilt nicht nur für Einkäufe, die Kunden jetzt noch vor Silvester erledigen, sondern auch rückwirkend für alle Einkäufe 2012. So interpretiert das zuständige Bundesamt für Justiz das Gesetz.
Ein Beispiel: Ein Kunde kaufte im Juni 2012 ein neues Gerät mit einem Jahr Garantie bis Juni 2013. Ab Januar 2013 beginnt aber gemäss neuem Gesetz automatisch eine neue gesetzliche Garantie-Frist von zwei Jahren. Mit dem neuen Gesetz verlängert sich die Garantie also deutlich. Neu erhalten diese Kunden ab Kaufdatum 2012 automatisch eine Garantie bis Ende 2014.
Anders bei einem Gerät, das eine Kundin diesen Juni mit zwei Jahren Garantie gekauft hat. Hier ändert mit dem neuen Gesetz nichts. Es gilt weiter die abgemachte Garantiefrist von zwei Jahren bis Mitte 2014. Ob Kunden also von einer längeren Garantiefrist profitieren, hängt davon ab, ob sie schon zwei Jahre Garantie hatten oder nicht. Am Ende haben jene Kunden die längste Garantie-Frist, die beim Kauf nur ein Jahr Garantie abgemacht haben.
Soweit die Theorie. Doch wie setzen die Geschäfte die Vorgaben in der Praxis um? «Kassensturz» hat bei grossen Detailhändlern nachgefragt, ob sie Kunden auf Einkäufen bis Ende Jahr schon zwei Jahre Garantie gewähren und ob die Kunden, die früher im Jahr Geräte eingekauft haben, von längeren Fristen profitieren. Die Antworten auf die Umfrage zeigen: Es kommt sehr darauf an, wo Kunden einkaufen
Von zwei Jahren Garantie profitieren die Kunden bei Migros schon seit zehn Jahren. Auch Konkurrentin Coop gibt bereits heute zwei Jahre Garantie. Auffallend Manor: Manor schreibt, man gebe neu auf alle 2012 gekauften Produkte zwei Jahre Garantie. Das heisst: Einjährige Garantien verlängere Manor rückwirkend.
Welche Garantiefristen gelten für die neuen Handys unter dem Weihnachtsbaum? Zwiespältige Antwort der Anbieter Swisscom, Sunrise, Orange und Mobilzone geben grundsätzlich zwei Jahre Garantie Jahre auf allen Produkten.
Grosse Ausnahme aber: Die Geräte von Apple. iPhones und Co, die in diesem Jahr gekauft werden, haben bis Ende Jahr bloss ein Jahr Garantie. Das ändert sich 2013. Apple bestätigt gegenüber «Kassensturz», dass man die Hersteller-Garantie auf zwei Jahre verlängere.
Eine klare und nicht kundenfreundliche Haltung haben Media Markt und Saturn: Bei den beiden Elektronikmärkten gibt es erst ab dem nächsten Jahr zwei Jahre Garantie. Für Einkäufe in diesem Jahr gilt: Ein Jahr Garantie, wie auf dem Kassabon aufgedruckt.
Für Verwirrung sorgen die Coop-Töchter Interdiscount und Fust: Je nach Produkt und Mangel laufe die Zweijahres-Garantie schon ab diesem Jahr. Sie unterscheiden spitzfindig zwischen gesetzlicher Gewährleistung und eigener Garantie, die unterschiedlich lange Fristen haben können. Je nach dem seien nicht die gleichen Mängel gedeckt.
Verkäufer dürfen nicht kürzen, aber streichen.
Fust und Interdiscount drücken sich um eine verständliche Antwort. Die Unterscheidung ist für Kunden undurchsichtig.
Ein weiterer Haken am neuen Gesetz: Verkäufer dürfen die Garantiefrist zwar nicht kürzen, aber sie dürfen sie ganz streichen. Solche besonderen Bedingungen muss der Händler dem Kunden aber vor dem Kauf klar offenlegen. Ein versteckter Hinweis in den Geschäftsbedingungen reicht nicht.
Wenn n i cht klar ist, welche Garantiefrist gilt, sollten Kunden sich die Dauer der Garantie auf der Quittung bestätigen lassen. Wer beim Weihnachtseinkauf auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich an die Geschäfte halten, die heute schon ohne Wenn und Aber zwei Jahre garantieren.