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MSC-Kreuzfahrten Obligatorisches Trinkgeld für Schweizer Passagiere

Umstrittene neue Regelung des Kreuzfahrten-Anbieters MSC: Schweizer Passagieren wird zwingend Trinkgeld verrechnet.

Wer in der Schweiz bei MSC eine Kreuzfahrt buchen will, findet auf der Homepage seit April 2019 eine neue Regelung: «Das Service Entgelt ist obligatorisch und wird der Bordrechnung zugefügt.»

Schweizer Passagieren wird quasi ein Zwangs-Trinkgeld verrechnet. Für eine Mittelmeer-Kreuzfahrt beispielsweise zehn Euro pro Nacht, für Kinder bis 11 Jahre fünf Euro, Kinder unter zwei Jahren bezahlen kein Trinkgeld. Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» findet dies ungerecht. Denn für deutsche Passagiere gilt diese neue Regelung nicht.

MSC: «Keine Ungleichbehandlung»

Trotzdem schreibt MSC in einer Stellungnahme: «Es gibt keine Ungleichbehandlung.» Diese Trinkgeldregelung gelte auch für Gäste aus anderen Ländern, beispielsweise Italien, Spanien oder aus Skandinavien. MSC schreibt weiter, dass es in Europa zu Trinkgeldern keine einheitliche Regelung gebe: «Deshalb halten wir uns an die Vorschriften, die in jedem einzelnen Land gelten.»

In der Umsetzung heisst dies offenbar: Wo das Gesetz ein obligatorisches Trinkgeld zulässt, wird dieses verrechnet. In Deutschland geht dies nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 besagt: Wenn ein Trinkgeld obligatorisch ist, muss es von Anfang an im Reisepreis inbegriffen sein. Der Gesamtpreis muss dem Kunden klar sein. Das Trinkgeld nachträglich der Bordrechnung hinzufügen, das geht also nicht.

Bei deutschen Gästen wird daher das Trinkgeld auf der Rechnung vorgemerkt – gleich viel wie für Schweizer Passagiere. Deutsche können den Betrag aber nach Gutdünken erhöhen, senken oder streichen. Bis im März galt für Schweizer MSC-Gäste dieselbe Regelung.

«MSC ist kein Schwarzes Schaf»

Mit diesem obligatorischen Trinkgeld sei MSC kein Schwarzes Schaf in der Szene, sagt Beat Eichenberger, Chefredaktor der Fachzeitschrift «Cruisetip»: «Die Lösung ist aber eher ungewöhnlich. Normalerweise ist das Trinkgeld im Endpreis inbegriffen. Oder es wird gesagt, das Trinkgeld sei mehr oder weniger freiwillig.» Wobei auch da ein gewisser Druck bestehe. Das Trinkgeld sei für die Angestellten der Kreuzfahrtschiffe inzwischen quasi ein Lohnbestandteil.

Eichenberger bevorzugt persönlich die Lösung, wenn das Trinkgeld im Endpreis inbegriffen ist: «Das ist die sauberste Lösung. Es ist klar, wieviel meine Reise kostet und ich muss nicht noch irgendwelche Dinge dazurechnen.»

Trinkgeld ist Lohnbestandteil

Wer jetzt denkt: «Trinkgeld auf dem Kreuzfahrtschiff ist meine Privatsache. Ich will selbst bestimmen, ob, wem und wieviel ich gebe», muss sich zwei Dinge überlegen: Erstens erhalten dann vielleicht nur diejenigen Crew-Mitglieder etwas, mit denen ein Passagier persönlich Kontakt hatte. Küchenpersonal und die Leute im Maschinenraum gehen leer aus. Da ist ein Trinkgeldtopf, der aufgeteilt wird, die fairere Lösung. Zweitens ist das Trinkgeld für die Angestellten eines Kreuzfahrtschiffes nicht einfach ein netter, kleiner Zustupf, sondern ein wichtiger Bestandteil des Einkommens. Denn die Grundlöhne sind tief.

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