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Muss ein sterbendes Haustier «erlöst» werden?
Aus Espresso vom 08.03.2021. Bild: imago images
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«Espresso Aha!» Muss ein sterbendes Haustier «erlöst» werden?

Darf ein krankes oder altes Haustier «natürlich» sterben, oder muss es vom Tierarzt erlöst werden?

Eine Familie aus dem Kanton Zürich hält im Garten drei Hasen. Als eines der Tiere plötzlich aufhört zu fressen, bringen es Mutter und Tochter zum Tierarzt. Dieser sagt: Das Tier muss sofort eingeschläfert werden. Für Kind und Mutter ein Schock.

«Darf es einen natürlichen Tod geben?»

Seither fragt sich die Mutter: Ist es erlaubt, dass ein krankes oder altes Haustier einen natürlichen Tod stirbt, oder muss der Tierarzt diesem Leben zwingend ein Ende setzen?

«Man darf ein Tier nicht leiden lassen»

Die Zürcher Kantonstierärztin und Gieri Bolliger, Geschäftsführer der Stiftung Tier im Recht, verweisen beide auf das Tierschutzgesetz. Ein Tierbesitzer ist verpflichtet, seine Tiere angemessen zu betreuen, ernähren und zu pflegen. «Wenn ein Tier leidet, ist der Halter verpflichtet, etwas gegen dieses Leiden zu unternehmen. Das heisst, einen Tierarzt zu konsultieren», so Bolliger von Tier im Recht.

Im Zweifelsfall immer zum Tierarzt

Bei Hunden oder Katzen merkt man wohl relativ schnell, wenn es dem Tier nicht gut geht. Doch wie ist es bei Fischen oder Hamstern? «Wenn man nicht sicher ist, ob ein Tier leidet, soll man im Zweifelsfall lieber zum Tierarzt gehen. Damit man nicht Gefahr läuft, dass das Tier einen qualvollen Tod stirbt,» rät der Tierrechts-Experte.

«Espresso Aha!»

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Kein Leiden, keine Schmerzen, kein qualvoller Tod

Das sagt auch Marie Müller-Klauser, Kleintierärztin und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK). Viele Tierhalter meinten, dass die meisten Haustiere schmerzlos sterben und ihr Herz irgendwann einfach aufhöre zu schlagen. Doch genau das sei leider eher selten.

Hält jemand Tiere, muss diese Person dafür sorgen, dass dem Tier keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder andere Belastungen entstehen.
Autor: Regula Vogel Kantonstierärztin Zürich

Der natürliche Tod sei bei einem Haustier fast immer mit Leiden verbunden. «Es ist ein langsamer Tod. Das Tier frisst nicht mehr, es trocknet aus, die Nieren versagen. Wenn wir ein Tier einschläfern, ist das Ziel, ihm dieses Leiden zu ersparen,» sagt die Tierärztin zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». «Klar, wenn noch eine Behandlung möglich ist, dann behandeln, aber sonst das Tier erlösen.»

Alter ist keine Krankheit

Nicht jedes alte Tier ist natürlich gleich auch ein sterbendes Tier, meint Müller-Klauser: «Wenn eine Katze alt ist und Mühe hat beim Laufen, aber noch Freude hat am Leben, dann können wir die Schmerzen problemlos behandeln. Wenn das Tier jedoch irgendwann nicht mehr aufstehen kann oder nicht mehr fressen will, dann müssen wir uns fragen, was es dem Tier bringt, so weiterzuleben.»

Hausbesuch kann Stress ersparen

Was ist aber mit dem zusätzlichen Stress, den ein Arztbesuch für sterbende Tiere bedeutet? Ideal wäre das Einschläfern zu Hause, falls die Tierärztin das anbietet, rät Gieri Bolliger von Tier im Recht.

Busse bis 20'000 Franken

Ein Tier ohne Schmerz- und Leidenslinderung sterben zu lassen kann gemäss Tierschutzgesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Busse bis 20'000 Franken nach sich ziehen. Im Einzelfall kann gar ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden. Solche Fälle sind zum Glück jedoch selten.

Espresso, 08.03.2021, 8.13 Uhr

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