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Sonstiges Recht «Muss ich Drohnen über meinem Grundstück dulden?»

Sie könnten der grosse Renner im Weihnachtsgeschäft werden: Spielzeug-Drohnen. Für viele Hausbesitzer keine schöne Vorstellung. Sie nerven sich schon jetzt über das Gesurre im Garten. «Espresso» sagt, wo Drohnen fliegen dürfen und wo nicht.

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Was gilt bei Drohnen?
aus Espresso vom 30.11.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 55 Sekunden.

Es war ein seltsames Gefühl für «Espresso»-Hörerin Annie Deiss aus Herznach: Erst vor wenigen Wochen surrte erstmals eine Drohne über ihr Grundstück. Letzte Woche nun entdeckt Annie Deiss Drohnen mit Breitwinkelkamera einem Prospekt eines Grossverteilers, angepriesen für weniger als 60 Franken als Kinderspielzeug.

«Muss ich das eigentlich hinnehmen, dass quasi jeder mit seiner Drohne über mein Grundstück fliegen und mich ausspionieren kann?», möchte die besorgte Annie Deiss nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Rechtlich ist klar: Niemand muss sich Eingriffe in seine Privatsphäre gefallen lassen.

Was man in den eigenen vier Wänden, in der Wohnung oder im Garten tut, geht niemanden etwas an. Verletzen Drohnenbesitzer die Privatsphäre anderer, können sie zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso, wenn eine Drohne abstürzt und Schaden anrichtet.

Die Wichtigsten Regeln für Drohnen-«Piloten»

Weil es aber Drohnen tatsächlich zu den in diesem Jahr beliebtesten Weihnachtsgeschenken schaffen dürften, hier die wichtigsten Regeln im Umgang damit:

  • Braucht es eine Bewilligung? Nein. Für Drohnen mit einem Gewicht bis zu 30 Kilogramm braucht es keine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL. Aber jeder «Pilot» muss Sichtkontakt zu seiner Drohne haben und sie jederzeit steuern können.
  • Darf man seine Drohne überall fliegen lassen? Nein. Im Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze sind Drohnen verboten. Zudem ist es verboten, seine Drohne näher als 100 Meter an eine Menschengruppe heran zu steuern. Auf Plätzen oder Feldern darf man die Drohne fliegen lassen, aber auch hier muss der «Pilot» Sichtkontakt zur Drohne haben und sie jederzeit steuern können.
  • Zahlt bei einem Absturz die Haftpflicht-Versicherung den Schaden? Grundsätzlich ja. Es ist aber ratsam, vor dem ersten Flug die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu studieren und zu prüfen ob Unfälle mit Drohnen gedeckt sind und ob die Deckungshöhe ausreichend ist. Im Zweifelsfall nachfragen und sich die Deckung schriftlich bestätigen lassen.
  • Gelten diese Regeln auch für Mini-Drohnen? Ja, diese Regeln gelten auch für Mini-Drohnen bis zu einem Gewicht von 500 Gramm. Bei diesen kleinen Drohnen ist es erlaubt, sie über Menschengruppen zu steuern. Allerdings kann ein «Pilot» bei einem Unfall haftbar gemacht werden. Zudem sind auch hier die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre anderer zu respektieren.

Unbemannte Flugobjekte über ihrem Grundstück muss Annie Deiss also nicht dulden. Wenigstens nicht bis 300 Meter über dem Grund. Denn in dieser Höhe dürfen bereits kleine Flugzeuge oder Helikopter herumfliegen.

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