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Die versprochene Lohnerhöhung bleibt aus
aus Espresso vom 18.05.2011.
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Laut Rechtsexpertin Doris Slongo stehen Herr Vigliotti die vertraglich abgemachten 200 Franken mehr Lohn zu. Zusätzlich kann er diesen Betrag auch rückwirkend verlangen, ab dem siebten Monat seiner Anstellung. Da der Arbeitgeber bisher versäumt hat, die Lohnerhöhung vorzunehmen, kann Herr Vigliotti sogar einen Verzugszins verlangen.