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Arbeitsrecht Putzfrau krankgeschrieben: Muss ich den Lohn weiter zahlen?

«Espresso»-Hörerin Gerda Künzi aus Weiningen im Kanton Zürich beschäftigt seit mehreren Jahren eine Putzfrau. Diese ist nun schwanger und ist vom Arzt für ein paar Wochen krankgeschrieben worden. Frau Künzi fragt, ob sie der Putzfrau in dieser Zeit den vollen Lohn weiter zahlen muss.

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Putzfrau krankgeschrieben: Muss ich den Lohn weiter zahlen?
aus Espresso vom 13.04.2011.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 42 Sekunden.

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo ist Frau Künzi als Arbeitgeberin verpflichtet, den Lohn eine gewisse Zeit weiter zu bezahlen. Dabei kommt es darauf an, wie lange die Putzfrau bei ihr angestellt ist.

Wenn man eine Putzfrau anstellt, gilt automatisch der kantonale Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte. Dadurch muss der Arbeitgeber in der Regel den Lohn länger zahlen, wenn die Putzfrau krankgeschrieben ist, als dies normalerweise gemäss Obligationenrecht vorgeschrieben wäre. Ausserdem muss eine Taggeldversicherung abgeschlossen werden.

Man kann jedoch mit der Putzfrau schriftlich vereinbaren, dass der Normalarbeitsvertrag nicht gilt. So kommt die kürzere Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht zum Zug, und eine Taggeldversicherung ist nicht obligatorisch.

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