«Espresso»-Hörer Franz Ernst’s Sohn Kevin (alle Namen geändert) hat schon Erfahrungen mit Sommerjobs. Letztes Jahr half der Gymnasiast einem Nachbarn bei Gartenarbeiten. Und besserte sich so sein Taschengeld auf.
Auch dieses Jahr überlegt sich der 17-Jährige, etwas Geld in den Sommerferien zu verdienen. Viele Unternehmen bieten Ferienjobs für Jugendliche an. Grossverteiler etwa, zum Auffüllen von Gestellen, an der Kasse oder für Hilfsarbeiten. Besonders beliebt sind Jobs in Freibädern, Kinos und bei Open-Air-Veranstaltungen.
Kevins Vater ist stolz auf seinen Sohn. Gleichzeitig macht er sich Sorgen: «Was, wenn etwas passieren würde?», fragt er sich. Lesen Sie hier die Antworten auf alle Fragen rund ums Thema Ferienjob für Jugendliche:
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten?
Jobben dürfen Jugendliche ab 13 Jahren. Allerdings dürfen sie keine schweren, gesundheitsgefährdenden Arbeiten ausführen. Unter 18-Jährige dürfen nicht in Nachtlokalen arbeiten, unter 16-Jährige dürfen keine Gäste bedienen.
Ist das Einverständnis der Eltern nötig, wenn ein Jugendlicher arbeiten will?
Ja, denn Minderjährige können ohne das Einverständnis ihrer Eltern keine Verträge abschliessen. Das gilt auch für Arbeitsverträge. Das Einverständnis der Eltern muss aber nicht schriftlich vorliegen.
Wie viele Stunden pro Tag dürfen Jugendliche beschäftigt werden?
Auch hier hat es in der Verordnung zum Arbeitsgesetz klare Vorschriften: Jugendliche, die ihre obligatorische Schulzeit noch nicht beendet haben, dürfen nur während der Hälfte der Schulferien arbeiten, maximal 8 Stunden pro Tag (zwischen 6 und 18 Uhr) und 40 Stunden pro Woche.
Dürfen Jugendliche am Abend oder in der Nacht arbeiten?
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Unter 16-Jährige dürfen bis 20 Uhr arbeiten, 16-18-Jährige bis 22 Uhr. Alle Jugendlichen haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden.
Arbeiten Jugendliche mehr als fünf Stunden am Stück, haben sie Anspruch auf eine halbstündige Pause.
Welcher Lohn ist angemessen?
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich garantierten Mindestlöhne. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt 15 Franken pro Stunde für Jugendliche, die ihre obligatorische Schulzeit noch nicht beendet haben, für alle andern 20 Franken. Der Lohn muss spätestens am letzten Tag des Monats auf dem Konto eintreffen.
Macht der Arbeitgeber Abzüge vom Lohn?
Die Beitragspflicht bei der AHV/IV/EO beginnt erst mit 18 Jahren. Die Abzüge für Sozialversicherungen entfallen also. Auch für die Unfallversicherung darf der Arbeitgeber keinen Abzug machen. Die Kosten dieser obligatorischen Versicherungen muss der Arbeitgeber tragen.
Was, wenn ein Unfall passiert oder der Jugendliche krank wird?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Angestellten gegen Berufsunfälle zu versichern. Bei einem Unfall kommt diese Versicherung für die Heilungskosten und für einen allfälligen Lohnausfall auf.
Wird ein Arbeitnehmer krank, so muss der Arbeitgeber den Lohn laut Gesetz weiter bezahlen. Diese Bestimmung gilt aber nur ab dem dritten Anstellungsmonat.
Gibt es Ferien, wenn man in den Ferien jobbt?
Jugendliche Angestellt haben mindestens fünf Wochen Ferien zu Gut. Das gilt auch bei auf wenige Wochen befristeten Einsätzen im Stundenlohn. Weil die wenigsten Ferienjobber während ihres Einsatzes noch Ferien einziehen möchten, haben sie Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 10,64%. In der Praxis wird dieser Zuschlag selten bezahlt - meist aus Unwissen.