Arbeitsrecht - Berufstätige Eltern: Wer kümmert sich um das kranke Kind?
«Espresso»-Hörerin Ursula Feiss arbeitet Teilzeit, ihr Mann arbeitet 100 Prozent. Das gemeinsame Kind war in letzter Zeit ein paar Mal krank. Frau Feiss ist jeweils zu Hause geblieben und hat das Kind betreut. Ihr Arbeitgeber fordert nun, dass nächstes Mal der Vater zu Hause bleiben soll.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo darf dies der Arbeitgeber nicht verlangen. Ob die Mutter oder der Vater das kranke Kind betreut, ist alleinige Angelegenheit der Eltern. Frau Feiss arbeitet Teilzeit und ist unter der Woche mehr mit dem Kind zusammen als ihr Mann. Es ist deshalb naheliegend, dass sie im Krankheitsfall zu Hause bleibt.
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