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Bewerbungsunterlagen sind nicht vollständig ohne Arbeitszeugnisse
Legende: Bewerbungsunterlagen sind nicht vollständig ohne Arbeitszeugnisse Colourbox

Arbeitsrecht Das Recht auf ein Arbeitszeugnis

«Espresso»-Hörerin Ivelina Antonova aus Riehen (BS) hat sieben Jahre in ihrem letzten Unternehmen gearbeitet. Auf Ende 2011 kündete sie fristgerecht, ein Arbeitszeugnis hat sie trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht erhalten. Deshalb hat sie sich auch noch nicht auf eine neue Stelle beworben.

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Frau Antonova ein Anrecht darauf, dass ihr das Arbeitszeugnis sofort ausgestellt wird. Sie kann ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein entsprechendes Ultimatum stellen. Wenn Frau Antonova eine Stelle und damit ein Einkommen verpasst hat, weil sie kein Zeugnis erhielt, dann müsste ihr der frühere Arbeitgeber Schadenersatz zahlen.

Zu beweisen, dass sie wegen des fehlenden Zeugnisses einen Erwerbsausfall hat, dürfte allerding sehr schwierig sein. Dies umso mehr, als dass Frau Antonova sich bislang gar nicht für offene Stellen beworben hat. Dies sollte sie laut Doris Slongo auch ohne aktuelles Arbeitszeugnis unbedingt tun. Bei der Bewerbung kann man in solch einem Fall anmerken, dass man das Arbeitszeugnis später nachschicke.

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