Nachdem andere Angestellte den Betrieb verlassen haben, möchte Frau Tiziani nun jedoch auf diese Reise verzichten und ihren Anteil am Trinkgeld ausbezahlt bekommen. Ihre Chefin weigert sich, dieser Bitte nachzukommen. Zu Recht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Als Frau Tiziani ihre Stelle antrat, war ihr bewusst, dass das Trinkgeld für die gemeinsame Reise gebraucht wird. Die Angestellten, die den Betrieb verlassen haben, haben ihren Anteil ausbezahlt bekommen, weil sie nicht mehr an der Reise teilnehmen können. Dies ist bei Frau Tiziani jedoch nicht der Fall.
Anders wäre die Ausgangslage, wenn von Anfang nichts über die Verwendung der gemeinsamen Trinkgeldkasse bestimmt gewesen wäre. Dann müsste die Chefin auf Verlangen den jeweiligen Anteil ausbezahlen und könnte das Trinkgeld nicht ohne Einverständnis der Angestellten für andere Zwecke brauchen.