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Arbeitsrecht Konditorin: «Muss ich Shirts und Schürzen selber kaufen?»

Während der Lehre musste «Espresso»-Hörerin Ramona Ronacher mit dem Firmenlogo bestickte Shirts tragen. Diese Kleider musste sie bezahlen. Nach dem Lehrabschluss gibt sie die Kleider wieder ab. Doch ihr Geld bekommt sie nicht zurück. Ein klarer Fall: Der Ex-Chef kennt offenbar das Gesetz nicht.

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«Espresso»-Hörerin Ramona Ronacher hat vor kurzem ihre Lehre als Konditorin/Confiseuerin abgeschlossen. Im Lehrbetrieb müssen alle Angestellten vorgeschriebene Kleider tragen: Shirts und Schürzen, bestickt mit dem Firmenlogo des Betriebes.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortete Ihre Fragen. Liesen Sie hier das ausführliche Protokoll .

Ramona Ronacher bekam diese Berufskleider nicht gratis zur Verfügung gestellt, sondern musste dafür bezahlen. 20 Franken pro T-Shirt und drei Franken pro Stück für bereits gebrauchte Schürzen.

Uniformen muss der Betrieb stellen und bezahlen

«Nach dem Lehrabschluss wollte ich die Kleider zurückgeben», schreibt die junge Frau «Espresso». Der Chef habe die Shirts und Schützen zwar angenommen, dafür bezahlen will er aber nichts. Ramona Ronacher ist enttäuscht und möchte von «Espresso» die Rechtslage wissen. «Es geht um 160 Franken, für mich ist das viel Geld».

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Angestellten das für die Arbeit nötige Material zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für Kleider, wenn in einem Betrieb besondere Vorschriften gelten.

Uniformen bei Berufs-Chauffeuren muss also der Arbeitgeber seinen Angestellten gratis zur Verfügung stellen, ebenso die Schürzen fürs Pflegepersonal oder wie im Fall von Ramona Ronacher Kleider mit aufgesticktem Firmenlogo.

Ex-Lehrtochter kann Geld zurück verlangen

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Ramona Ronachers Arbeitgeber hätte also von seiner Lehrtochter kein Geld für diese vorgeschriebenen Kleider verlangen dürfen. Daraus folgt, dass die junge Frau die 160 Franken auch nach Abschluss der Lehre zurückverlangen kann.

Dazu muss sie sich nicht einmal besonders beeilen: Ansprüche aus Arbeitsvertrag verjähren erst nach fünf Jahren.

Bei schmutzigen Arbeiten muss der Chef die Kleider waschen

Das Gesetz schreibt übrigens nicht nur vor, dass der Arbeitgeber die Berufskleidung seiner Angestellten bezahlen muss.

Wird die Berufskleidung bei der Arbeit stark verschmutzt, so hat der Arbeitgeber für die Reinigung zu sorgen. Konkret: Das Waschen schmutziger Arbeitskleider ist auch nicht Sache der Angestellten.

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