Arbeitsrecht - Lehrvertrag: Zurücktreten ohne Konsequenzen?
Die Tochter von «Espresso»-Hörerin Christa Müller aus St. Gallen hat sich für diesen Sommer eine Lehrstelle ergattert. In der Zwischenzeit hat sie jedoch auch die Aufnahmeprüfung für die Mittelschule bestanden. Frau Müller fragt sich, ob die Tochter einfach so vom Lehrvertrag zurücktreten kann.
Das kann sie, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Theoretisch müsste sie zwar dem Arbeitgeber Schadenersatz bezahlen für die Arbeit, die sie nun nicht verrichtet. Teilt die Tochter dem Arbeitgeber den Entscheid früh genug mit, dürfte dieser jedoch ohne Probleme einen neuen Lehrling oder eine neue Lehrtochter finden.
Zudem gibt es in Lehrverträgen meist eine kurze Probezeit von einer Woche. In dieser könnte die Tochter von Frau Müller sowieso ohne Angabe von Gründen kündigen.
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