Ein Zeugnis muss dann akzeptiert werden, wenn es vollständig und korrekt ist, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Ein vollständiges Zeugnis gibt darüber Auskunft, mit was für Aufgaben der Mitarbeiter betraut war, wie er gearbeitet hat und wie er sich gegenüber Mitarbeiter, Kunden und Vorgesetzten verhalten hat.
Wie gut man gearbeitet hat, ist im Streitfall schwierig zu beweisen. Als Grundlage können Protokolle von Qualifikationsgesprächen oder ein Zwischenzeugnis dienen. Aber auch direkte Vorgesetzte, Mitarbeiter oder Kunden können zum Beweis beigezogen werden.
Kann man sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, kann ein Arbeitszeugnis auch eingeklagt werden.