Laut Rechtsexpertin Doris Slongo ist Frau Künzi als Arbeitgeberin verpflichtet, den Lohn eine gewisse Zeit weiter zu bezahlen. Dabei kommt es darauf an, wie lange die Putzfrau bei ihr angestellt ist.
Wenn man eine Putzfrau anstellt, gilt automatisch der kantonale Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte. Dadurch muss der Arbeitgeber in der Regel den Lohn länger zahlen, wenn die Putzfrau krankgeschrieben ist, als dies normalerweise gemäss Obligationenrecht vorgeschrieben wäre. Ausserdem muss eine Taggeldversicherung abgeschlossen werden.
Man kann jedoch mit der Putzfrau schriftlich vereinbaren, dass der Normalarbeitsvertrag nicht gilt. So kommt die kürzere Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht zum Zug, und eine Taggeldversicherung ist nicht obligatorisch.