Dieser hat von seinem Arbeitgeber die Ferientage zurückerstattet bekommen. Der Arbeitgeber von Frau Kohler zeigte sich weniger kulant. Zu Recht, wie DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt. Entscheidend ist, ob sich Frau Kohler während den Ferien von ihrer Arbeit erholen konnte.
Trotz der Pflege ihres Mannes dürfte dies der Fall gewesen sein. Eine Rückerstattung von Ferientagen kann bei eigener, durch ein Arztzeugnis bewiesener Krankheit verlangt werden. Allenfalls können auch andere Umstände eine Erholung während der Ferien verunmöglichen, zum Beispiel eine schwere Erkrankung des eigenen Kindes oder der Tod eines Familienmitglieds.