Laut «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo kann der Arbeitgeber die Bonuszahlung tatsächlich zurückfordern. Dies, wenn die Auszahlung aufgrund eines wesentlichen Irrtums passiert ist, z.B. wenn der Finanz-Verantwortliche im Unternehmen falsche Zahlen geliefert hat. Es gibt jedoch eine Ausnahme
Wenn der Arbeitnehmer sich mit dem Bonus etwas geleistet hat, das er sonst nicht gekauft hätte (z.B. eine grosse Reise), dann muss er den Bonus nicht zurückzahlen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht ahnen konnte, dass die Bonuszahlung fälschlicherweise erfolgt ist. Keine Chance hat der Arbeitnehmer, wenn er mit dem Bonus etwas bezahlt hat, das er sonst einfach mit anderen Mitteln bezahlt hätte, z.B. die Steuern. In diesem Fall muss er die falsche Bonuszahlung auf alle Fälle zurückzahlen.