Ein angestellter Busfahrer wird mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert: Er sei von Kollegen beobachtet worden, wie er während einer Dienstfahrt am Steuer Textnachrichten verfasst habe. Obwohl der Angeschuldigte die Vorwürfe bestreitet, will der Arbeitgeber keine Beweise auf den Tisch legen. Der Angeschuldigte fürchtet sich vor Konsequenzen. Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner über die Rechte von Angestellten, wenn sie am Arbeitsplatz angeschuldigt werden.
Mein Arbeitgeber wirft mir Fehlverhalten vor. Wie kann ich mich wehren?
Der Arbeitgeber hat in dieser Situation das Recht und die Pflicht, Anschuldigungen seriös abzuklären. Er muss den Vorwürfen nachgehen, die beschuldigte Person konfrontieren und ihr die Möglichkeit geben, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Mit diesen Abklärungen soll auch die beschuldigte Person von falschen Anschuldigungen geschützt werden. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Darüber hinaus hat das Bundesgericht festgehalten, dass angeschuldigte Angestellte Anspruch auf ähnliche Rechte hätten, wie bei einer strafrechtlichen Untersuchung.
In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist das entsprechende Verfahren meist im Dienstreglement beschrieben. Wird eine beschuldigte Person während dieser Abklärungen freigestellt und stellen sich die Vorwürfe später als nicht begründet heraus, hat sie Anspruch darauf, dass die Resultate der Abklärungen intern kommuniziert werden.
Habe ich das Recht zu erfahren, wer mich beim Angeber angeschuldigt hat?
Grundsätzlich hat ein beschuldigter Angestellter das Recht zu erfahren, was ihm die Arbeitgeberin konkret vorwirft und welche Personen ihn angeschwärzt haben. Im Beispiel des Chauffeurs müsste die Arbeitgeberin ihm mitteilen, welche Kollegen bei welcher Gelegenheit welche Beobachtungen gemacht haben wollen. Wer also der Arbeitgeberin ein Fehlverhalten einer Kollegin oder eines Kollegen meldet, muss dafür einstehen können. Nur wenn schützenswerte Gründe vorliegen, kann die Arbeitgeberin in Ausnahmefällen von diesem Grundsatz abweichen und Namen nicht preisgeben.
Wer Vorwürfe gegen eine Kollegin oder einen Kollegen anonym beim Arbeitgeber deponieren möchte, kann dies über eine Vertrauensperson im Unternehmen machen oder über eine Whistleblowing-Anlaufstelle.
Kann ich bei Gesprächen meine Aussage verweigern?
Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass sich eine beschuldigte Person nicht selbst belasten muss. Sie darf also die Aussage verweigern. Anders bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Dort hat ein angeschuldigter Angestellter die Pflicht, an einer Untersuchung mitzuwirken, zu erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. Betroffene Angestellte in dieser Situation sollten sich auf angesetzte Gespräche gut vorbereiten und sich dazu rechtlich beraten lassen.
Mir konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Trotzdem bekomme ich die Kündigung. Kann ich mich wehren?
Auch wenn sich erhobene Vorwürfe gegen einen angeschuldigten Angestellten nicht beweisen lassen oder sich als falsch herausstellen, hat die Arbeitgeberin das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entlassene Mitarbeiter hat dann die Möglichkeit, die Kündigung als missbräuchlich anzufechten. Aussicht auf Erfolg hat eine solche Klage zum Beispiel dann, wenn die Arbeitgeberin die Vorwürfe nicht sauber abgeklärt hat, ihnen etwa ungenügend oder viel zu spät nachgegangen ist.