Im Betrieb eines «Espresso»-Hörers gilt seit Anfang Jahr ein neues Ferienreglement: Im ersten Jahr müssen zwei Wochen Ferien bezogen werden, im Juli dürfen die Angestellten höchstens eine Woche in die Ferien und von August bis Oktober herrscht eine totale Feriensperre.
Ein Problem für den betroffenen Hörer aus dem Kanton Zürich. «Mein Sohn geht noch zur Schule», schreibt er. Mit der neuen Ferienregelung könnten sie künftig nicht mehr zusammen in die Sommerferien. «Ist diese Ferienregelung zumutbar?», möchte der Vater vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Laut Gesetz gilt, dass der Chef bestimmt, wann seine Angestellten in die Ferien fahren dürfen. Das Recht setzt einem Arbeitgeber aber Grenzen.
Diese Regeln gelten beim Ferienbezug
- Weil Ferien der Erholung dienen, haben Angestellte das Recht, mindestens einmal pro Jahr zwei Wochen Ferien am Stück zu beziehen. Von Angestellten zu verlangen, ihre Ferien wochen- oder tageweise zu beziehen, wäre unzulässig.
- Der Arbeitgeber muss Ferien möglichst früh bewilligen oder ankündigen, damit die Angestellten vernünftig planen können. Ferien müssen deshalb mindestens drei Monate im Voraus bewilligt oder angekündigt werden.
- Der Arbeitgeber muss auf die Wünsche seiner Angestellten soweit als möglich Rücksicht nehmen. Das gilt vor allem für Angestellte mit schulpflichtigen Kindern.
Diese Bestimmungen sind zwingend. Angestellte dürfen auf diese Rechte nicht verzichten. Eine anderslautende Bestimmung in einem Arbeitsvertrag oder in einem Reglement wäre auch dann nicht gültig, wenn der Arbeitnehmer sie unterschrieben hat.
Das Ferienreglement im Betrieb des «Espresso»-Hörers verletzt diese Bestimmungen grundsätzlich nicht. Allerdings kann der Mann verlangen, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf seine Wünsche nimmt und ihm mindestens einmal pro Jahr Ferien während der Schulferien bewilligt.