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Ferienunfähigkeit «Können Ferien bei Krankheit nachgeholt werden?»

Eine «Espresso»-Hörerin möchte wissen, ob man bei Krankheit in den Ferien Anspruch auf Nachholung der Tage hat.

Der Schwiegersohn einer «Espresso»-Hörerin kommt an einem Samstag im Sommer aus dem WK zurück. In der darauffolgenden Woche hätte er Ferien gehabt. Daraus wurde aber nichts, weil er ab Sonntag Schmerzen in beiden Schultern und Ellbogen verspürte.

Da ihr Schwiegersohn keine Person sei, die sofort zum Arzt springe, habe er zugewartet. Die Schmerzen wurden jedoch immer schlimmer, bis er die Arme nur noch wenig bewegen konnte und darum am Mittwoch zum Arzt ging. Der Arzt diagnostiziert, dass er sich mit Borreliose infiziert hat, und schreibt den Mann krank.

Der Arbeitgeber stellt sich quer

Als er sich am darauffolgenden Montag beim Personaldienst seiner Firma meldet, fällt er aus allen Wolken. Er nahm an, dass ihm die Ferientage wegen Krankheit noch zustehen. Aber vonseiten Arbeitgeber heisst es nur, dass er sich schon am ersten Ferientag hätte melden und seine Krankheit bereits dann mit Arztzeugnis hätte belegen müssen.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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«Ist dieses Vorgehen so korrekt? Hat er wirklich keinen Anspruch, diese Ferientage zumindest teilweise ‹nachholen› zu können?», möchte die Hörerin von «Espresso» wissen.

Die Rechtslage im Überblick:

  • Krank während des Urlaubs – kann ich Ferien nachholen? Ferien dienen der Erholung. Wer in den Ferien krank wird oder einen Unfall erleidet, kann sich unter Umständen nicht optimal erholen und ist juristisch gesprochen «ferienunfähig». Die «verpassten» Ferientage dürfen in solchen Fällen nachgeholt werden.
  • Wie kann ich meine Ferienunfähigkeit beweisen? Wer unter Beschwerden leidet, sollte einen Arzt aufsuchen und sich – auch im Ausland am Ferienort – ein Arztzeugnis ausstellen lassen, welches die Ferienunfähigkeit bestätigt. Dann besteht ein Nachholrecht für die ausgefallenen Tage.
  • Ab wann bin ich ferienunfähig? Nicht jede Krankheit und nicht jede Verletzung bedeutet, dass man sich nicht erholen kann. Mit einem verstauchten Fuss kann man auf keine Berge steigen – auf der Terrasse sonnenbaden aber allemal. Massgebend ist die Einschätzung des behandelnden Arztes. Wer im Spital liegt, Schmerzen hat und Medikamente nehmen muss, ist weder arbeits- noch ferienfähig. Möglich ist auch, dass ein Angestellter zwar vollständig arbeitsunfähig ist, nicht aber im gleichen Umfang auch ferienunfähig.
  • Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Wer in den Ferien krank wird oder verunfallt, muss seinen Arbeitgeber – wenn möglich – umgehend informieren und ihm ein ärztliches Zeugnis zukommen lassen. Auch ausländische Arztzeugnisse sind verbindlich. Aber Unfall- und Krankentaggeldversicherungen prüfen die Echtheit solcher Zeugnisse stichprobenweise.
  • Was ist im Umgang mit sozialen Medien zu beachten? Es wirkt sehr unglaubwürdig, wenn Angestellte aus den Ferien ein Arztzeugnis mitbringen, auf sozialen Netzwerken aber zuvor wochenlang Bilder ihrer abenteuerlichen Wandertouren oder der Ferien am Strand gepostet haben.

Fazit zum Fall:

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Der Schwiegersohn der Hörerin ist zunächst nicht davon ausgegangen, dass er ferienunfähig sein könnte. Jedoch ist Borreliose als eine ernst zu nehmende Krankheit einzustufen, wobei auch schwere Verläufe möglich sind. Dass er für sein loyales Verhalten bestraft wird – da er sich grundsätzlich gar nicht beim Arzt gemeldet hätte, wäre es nicht schlimmer geworden –, ist stossend. Klar ist: Ab dem Tag, an dem ihm ein Arztzeugnis ausgestellt wurde, das seine Ferienunfähigkeit bestätigt, hat er ein Nachholrecht für die ausgefallenen Ferientage. Empfehlenswert ist, nochmals mit dem Arbeitgeber zu sprechen und ihn zusätzlich auf die medizinische Ausgangslage aufmerksam zu machen.

Espresso, 24.08.23, 08:10 Uhr

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