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Arbeitsrecht: Gilt der Krawattenzwang bei 30 Grad im Schatten?
Aus Espresso vom 02.07.2015. Bild: Colourbox
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Arbeitsrecht Gilt Krawattenzwang auch bei 30 Grad?

Die Schweiz schwitzt. Temperaturen über 30 Grad treiben vielen Angestellten Schweissperlen auf die Stirn. Für Menschen mit gesundheitliche Problemen oder Schwangere kann die Hitze sogar gefährlich werden. «Espresso» sagt, wer den Kittel ablegen darf und wie der Chef in der Pflicht steht.

Bei uns im Büro ist es wie in einem Backofen. Eine Klimaanlage gibt es nicht. Gibt es Höchstwerte, wie heiss es in einem Büro sein darf?

Alle Rechtsfragen

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Das Arbeitsgesetz verlangt, dass Arbeitsräume regelmässig zu lüften sind und dass Temperatur und Feuchtigkeit die Gesundheit der Angestellten nicht gefährden dürfen.

Wie heiss und wie feucht es nun am Arbeitsplatz sein darf, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bei sitzenden, körperlich weniger anstrengenden Arbeiten werden Temperaturen von 21 bis 23 Grad empfohlen.

Werden diese Temperaturen überschritten, muss ein Betrieb Massnahmen zum Schutze der Angestellten ergreifen. Es müssen zum Beispiel kühlende Getränke und Ventilatoren bereitgestellt werden, die Angestellten dürfen öfters pausieren und anstrengende Arbeiten wenn immer möglich in die Morgen oder Abendstunden verlegen.

Am liebsten würde ich in Flip Flops und Shorts arbeiten gehen. Wie weit kann mir der Arbeitgeber Vorschriften machen, was ich tragen darf und was nicht?

Ein Arbeitgeber darf vorschreiben, wie die Angestellten zur Arbeit zu erscheinen haben. Bei tagelangen Hitzeperioden muss er aber Tenue-Erleichterungen erlauben, auch wenn sonst im Betrieb «Business Look» vorgeschrieben ist.

Ich arbeite im Verkauf, muss also meistens stehend arbeiten. Ich bin jetzt im 6. Monat schwanger. Die Vorgesetzte will nicht, dass ich mich während der Arbeit hinsetze. Darf sie mir das verbieten?

Nein. Schwangere Frauen sind durch das Arbeitsgesetz besonders geschützt. Sie dürfen nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis beschäftigt werden, keine Überstunden leisten und sie dürfen der Arbeit auf blosse Anzeige fern bleiben, wenn sie sich nicht wohl fühlen.

Einen besonderen Schutz bietet das Gesetz Schwangeren, die im Stehen arbeiten. Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat haben sie Anspruch auf zusätzliche Pausen. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat dürfen sie nur noch maximal vier Stunden pro Tag im Stehen arbeiten. Für die restliche Arbeitszeit muss ihnen der Arbeitgeber eine sitzende Tätigkeit anbieten. Ist das nicht möglich, sind die Frauen von ihrer Arbeitspflicht befreit und erhalten 80 Prozent ihres Lohnes.

Wir haben eine Klimaanlage in unserem Betrieb. Doch sie ist viel zu kühl eingestellt. Drinnen friere ich, komme ich nach Feierabend ins Freie, erschlägt es mich fast. Kann ich verlangen, die Klimaanlage weniger kühl eingestellt wird?

Angestellte dürfen verlangen, dass eine Klimaanlage so eingestellt wird, dass die Temperaturen den Empfehlungen des Staatssekretariates für Wirtschaft Seco entsprechen. In einem Büro sollten also zwischen 21 und 23 Grad herrschen.

Verlangen können Angestellte zudem, dass eine Klimaanlage regelmässig fachmännisch kontrolliert und gewartet wird. Auch dies steht so im Arbeitsgesetz.

Radio-Tipp

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Den Beitrag dazu hören Sie am Donnerstag um 08.10 Uhr auf Radio SRF 1.

Tipps: So überstehen Sie die Hitze im Büro

  • Fenster während der Nacht öffnen und tagsüber schliessen.
  • Ventilatoren sorgen für Luftbewegung in geschlossenen Räumen.
  • Arbeitsrhythmus anpassen: Belastende Arbeiten in den frühen Morgenstunden verrichten.
  • Mehr Pausen an kühleren Orten einlegen, eventuell verbunden mit Fussbädern und kühlenden Nackenwickeln.
  • Mindestens zwei bis drei Liter Wasser trinken.
  • Atmungsaktive Kleidung tragen statt Baumwolle.
  • Leichte, salzhaltige Mahlzeiten verzehren.

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