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Arbeitsrecht Krank am Feiertag: Wird der Ferientag gut geschrieben?

Bekommen Angestellte den verpassten Freitag auf ihrem Ferienkonto gutgeschrieben, wenn sie über die Festtage krank sind?

Dieses Jahr liegen die Feiertage für Angestellte günstig: Weihnachten und Silvester bescheren uns zusätzliche Ferientage. Ob wir nun zwei, drei oder noch mehr Tage geschenkt bekommen, ist - wie so häufig - von Kanton zu Kanton verschieden.

In der Schweiz gilt einzig der 1. August landesweit als bezahlter Feiertag. Die Kantone können acht weitere Tage als Feiertage bestimmen. Meist gelten Weihnachten, Neujahr, Auffahrt und Karfreitag als offizielle Feiertage.

Ob solche offiziellen Feiertage auch bezahlte Freitage sind, ist ebenfalls nicht ganz klar. Das Gesetz regelt diese Frage nicht.

Angestellte im Monatslohn im Vorteil

In der Gerichtspraxis ist jedoch anerkannt, dass offizielle Feiertage zumindest für Angestellte im Monatslohn bezahlt sind. Schlechter gestellt sind Angestellte im Stundenlohn: Sie bekommen den freien Tag zur bezahlt, wenn dies vertraglich geregelt ist.

Und wie ist es, wenn man an einem offiziellen Feiertag krank im Bett liegt? In diesem Fall hat man Pech gehabt. Bei bezahlten Feiertagen gibt es keinen so genanntes Nachgenuss.

Anders, wenn Angestellte in ihren bezahlten Ferien krank werden. Diese verpassten Ferientage muss ihnen der Arbeitgeber auf dem Ferienkonto wieder gut schreiben. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter kann seine Krankheit mit einem Arztzeugnis belegen.

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