Zum Inhalt springen

Header

Audio
So kommen Sie zu Ihrem Lohn
Aus Espresso vom 05.01.2023. Bild: Imago Images
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 17 Sekunden.
Inhalt

Lohn bleibt aus «Was kann ich tun, wenn der Lohn nicht kommt?»

Nach der Pandemie kämpfen viele Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten. Betroffen sind häufig kleinere Betriebe. «Espresso» sagt, was Angestellte tun können, wenn Arbeitgeber die Löhne nicht mehr bezahlen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

Ein Arbeitsverhältnis bedeutet Rechte und Pflichten für beide Seiten: Die Hauptpflicht der Arbeitnehmerin ist es, während den vereinbarten Stunden zu arbeiten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, ihr den dafür vereinbarten Lohn zu bezahlen.

Kommt der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Rückstand, verletzt er seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Laut Gesetz haben Angestellte in solchen Fällen unter anderem das Recht, die Arbeit niederzulegen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Lesen Sie hier, wie Sie zu Ihrem Lohn kommen:

  1. Mahnen: Mahnen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich: per SMS, Mail oder mit einem eingeschriebenen Brief. Setzen ihm für die Überweisung des Lohnes eine Frist von maximal einer Arbeitswoche und kündigen Sie an, die Arbeit niederzulegen, sollte der Lohn bis zum Ablauf der vereinbarten Frist nicht auf Ihrem Konto sein.
  2. Arbeit niederlegen: Nach Ablauf dieser Frist haben Sie das Recht, Ihre Arbeit niederzulegen, und zwar so lange, wie Ihr Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist. Die ausgefallenen Stunden müssen Sie später nicht nacharbeiten.
  3. Betreiben: Bleibt der Lohn trotz Mahnungen aus, müssen Sie Ihren Arbeitgeber betreiben. Zuständig ist das Betreibungsamt am Sitz der Unternehmung. Die Einleitung der Betreibung kostet je nach der Höhe der ausstehenden Löhne zwischen 40 und 90 Franken. Erhebt der Arbeitgeber Rechtsvorschlag auf die Betreibung, können Sie das Verfahren im sogenannten Rechtsöffnungsverfahren fortsetzen. In diesem Verfahren wird der Rechtsvorschlag beseitigt. Lassen Sie sich vor diesem Schritt über das korrekte Vorgehen beraten.
  4. Insolvenzentschädigung: Wird über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Insolvenzentschädigung aus der Arbeitslosenversicherung. Die Insolvenzentschädigung umfasst aber lediglich die Lohnforderungen der letzten vier Monate vor der Konkurseröffnung. Einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben Sie aber nur, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wegen der offenen Lohnforderungen betrieben haben. Wer seinen Arbeitgeber nur mündlich mahnt und sich monatelang vertrösten lässt, läuft Gefahr, diesen Anspruch zu verlieren. Anträge auf Insolvenzentschädigungen müssen innerhalb von 60 Tagen seit Konkurseröffnung gestellt werden. Melden Sie sich deshalb unverzüglich bei Ihrer Arbeitslosenkasse und lassen sich beraten, wenn über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird.

Fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Box aufklappen Box zuklappen

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig, dürfen Sie laut Gesetz das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Löhne während der ordentlichen Kündigungsfrist als Schadenersatz. Bevor Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen (zum Beispiel bei einer Gewerkschaft oder bei der Rechtsauskunft beim Arbeitsgericht). Denn: Mit einer fristlosen Kündigung riskieren Sie, Ansprüche bei der Insolvenzversicherung zu verlieren.

In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten nur einen Teil des Lohnes bezahlen und Nachzahlungen versprechen, sobald sich ihre finanzielle Situation bessert. In diesem Fall sollten Sie schriftlich protestieren und den Rest des Lohnes fordern. Denn: Wenn Sie dreimal nacheinander einen tieferen Lohn annehmen, ohne zu protestieren, haben Sie rechtlich gesehen den tieferen Lohn akzeptiert und verzichten auf die ausstehenden Löhne.

    Espresso, 05.01.23, 08:13 Uhr

    Meistgelesene Artikel