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Lohnfortzahlung Bandscheibenvorfall: «Zahlt eine Versicherung meinen Lohn?»

Haben Angestellte nach der Kündigung Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie krank werden?

Eigentlich wollte sie nur für einen oder zwei Monate den «Kopf lüften». Eine Auszeit nehmen und sich Gedanken über ihre berufliche Zukunft machen. Deswegen kündigte eine junge Landwirtschaftsangestellte im Engadin ihre Stelle.

Doch dann das: Wenige Tage später verspürt sie am Morgen beim Aufstehen stechende Schmerzen in der Halswirbelsäule. Der Arzt diagnostiziert einen Bandscheibenvorfall. Wie lange die Frau sich schonen muss, ist nicht klar. In den nächsten Wochen wird sie jedoch nicht arbeiten können.

«Was bedeutet das nun finanziell?», möchte sie vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.

Ohne Versicherung sieht es düster aus

Wird eine Angestellte während der Kündigungsfrist krank, so bekommt sie von ihrem Arbeitgeber den Lohn noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist und damit das Arbeitsverhältnis wird bei Krankheit oder Unfall zwar verlängert, aber nur, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen ist.

Wer selbst kündigt, ist unter Umständen nach Ablauf der Kündigungsfrist finanziell auf sich selbst gestellt.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Weil Angestellte von Gesetzes wegen bei Krankheit den Lohn ohnehin nur wenige Wochen weiter bezahlt bekommen, schliessen viele Betriebe sogenannte Krankentaggeldversicherungen ab. Wird eine Angestellte krank, bezahlen diese Versicherungen in der Regel ein Taggeld von 80 Prozent des Lohnes während maximal 730 Tagen.

Versicherungen haben unterschiedliche Leistungen

Anspruch auf diese Leistungen haben Angestellte im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Wird eine Angestellte krank, nachdem sie selbst gekündigt hat, wird es kompliziert. Ob und wie lange sie in diesem Fall ein Taggeld bekommt, hängt nämlich von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

So gibt es Versicherungen, die Taggelder über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bezahlen, andere nur bis zum Ende der Kündigungsfrist. Je nach Art der Versicherung haben Angestellte das Recht, nach ihrem Austritt aus dem Betrieb – wenn sie nicht nahtlos eine neue Stelle antreten – bei der Versicherung des ehemaligen Arbeitgebers in eine sogenannte Einzelversicherung überzutreten. In diesem Fall haben sie im Krankheitsfall weiter Anspruch auf Taggelder, müssen dafür aber die Prämien selbst bezahlen. Je nach Beruf und Branche können diese Prämien einige Hundert Franken pro Monat betragen.

In eine solche Einzelversicherung muss die Landwirtschaftsangestellte im obigen Beispiel nicht übertreten. Die Krankentaggeldversicherung ihres ehemaligen Arbeitgebers wird ihr ein Taggeld ausrichten, bis sie wieder arbeiten kann, längstens jedoch während maximal 730 Tagen.

Espresso, 11.04.24, 08:10 Uhr

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