Die Rechtslage kurz erklärt:
- Betriebe können in wirtschaftlich schwierigen Situationen Kurzarbeit beantragen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.
- Während der Kurzarbeit bekommen Angestellte von der Arbeitslosenversicherung eine Entschädigung von 80 Prozent auf den wegen der Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden.
- Anspruch auf Kurzarbeit haben Angestellte jedoch nur im ungekündigten Vertragsverhältnis.
- Die Kurzarbeit ändert nichts an den arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten. Arbeitgeber wie Arbeitnehmende dürfen zum Beispiel kündigen.
- Kündigt der Arbeitgeber einem Angestellten während der Kurzarbeit, so entfallen die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung. Das bedeutet: Der Angestellte hat während der ganzen Kündigungsfrist den vertraglich vereinbarten Lohn vollumfänglich zu gut. Das gilt auch, wenn der Angestellte während der Kündigungsfrist reduziert arbeitet.