Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss ein Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe eines Viertel eines Monatslohns bezahlen, wenn er eine Stelle trotz bestehendem Arbeitsvertrag nicht antritt. Ist der Schaden für den Arbeitgeber jedoch geringer als dieser Ansatz, verringert sich entsprechend auch der Schadenersatz.
Es ist anzunehmen, dass eine Saisonstelle in einem Hotel relativ schnell wieder besetzt werden kann. Entsprechend dürfte der Schadenersatz, den Frau Simmen bezahlen muss, relativ klein ausfallen. Wird eine solche Forderung des Hotels nicht innert 30 Tagen eingefordert, ist sie hinfällig.