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Vorzeitige Pensionierung Kann mich mein Arbeitgeber zur Pensionierung zwingen?

Die Frau ist 61 Jahre alt und hat – abgesehen von Pausen nach der Geburt ihrer Kinder – ihr Leben lang als Lehrerin gearbeitet. Doch in den letzten Jahren machten ihr gesundheitliche Probleme zu schaffen, ein mehrwöchiger Klinikaufenthalt war nötig. Aktuell versucht die Frau, wieder schrittweise in den Beruf einzusteigen. Im Betrieb spürt sie wenig Verständnis für ihre Situation. Die Lehrerin fürchtet, man wolle sie zu einer Frühpensionierung drängen, sollte sich ihr Gesundheitszustand nicht bessern. Denn: Eine Frühpensionierung könne sie sich finanziell nicht leisten.

Gabriela Baumgartner

Rechtsexpertin

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Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumenten-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Kann ein Arbeitgeber eine vorzeitige Pensionierung durchsetzen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber die Pensionierung einer Angestellten nicht gegen deren Willen durchsetzen. Aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einer Angestellten zu kündigen, wenn sie in eine vorzeitige Pensionierung nicht einwilligt. Diese könnte dann die Kündigung theoretisch als missbräuchlich vor Gericht anfechten und sich eine Entschädigung von wenigen Monatslöhnen erstreiten. Im obigen Beispiel allerdings geniesst die betroffene Angestellte einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz, wenn sie teilweise arbeitsunfähig ist.

Welche Probleme bringt eine Frühpensionierung mit sich? 

Eine vorzeitige Pensionierung ist – ob freiwillig oder erzwungen – immer mit grossen finanziellen Einbussen verbunden. Weil das Alterskapital durch eine vorzeitige Pensionierung weniger hoch ist, fallen die Renten entsprechend tiefer aus. Das Gesetz ermöglicht es Betroffenen, die ihre Stelle mit 58 Jahren oder später verlieren, in der letzten Pensionskasse zu bleiben und weiter Beiträge einzuzahlen. So lassen sich Rentenkürzungen in der Pensionskasse vermeiden.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Arbeitgeber eine vorzeitige Pensionierung vorschlägt?

Angestellte sollten auf keinen Fall unüberlegt in eine vorzeitige Pensionierung einwilligen – schon gar nicht, ohne eine Abfindung zu bekommen. In der Praxis bieten manche Unternehmen bei vorzeitigen Pensionierungen wegen Umstrukturierungen oder bei Stellenreduktionen Abgangsentschädigungen an. Diese sollen die finanziellen Nachteile der vorzeitigen Pensionierung auffangen. Betroffene sollten sich in dieser Situation persönlich beraten lassen. Bei ihrer Gewerkschaft zum Beispiel oder bei einer spezialisierten Anwältin.

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Nach einem Stellenverlust haben auch ältere Angestellte Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenkasse. Ab ihrem 55. Lebensjahr auf maximal 520 Taggelder, vier Jahre vor der ordentlichen Pensionierung auf zusätzlich 120 Taggelder. Wer vor der Pensionierung die Stelle verliert und nach Bezug aller Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, hat Anspruch auf eine so genannte Übergangsrente. Wichtig: Wer mit 58 oder später die Stelle verliert, hat das Recht, in der letzten Pensionskasse zu bleiben und weiter Beiträge einzuzahlen. Betroffene können dann nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters eine Rente beziehen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Espresso, 16.4.26, 8.10 Uhr

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